Die Ökobilanz quantifiziert Umweltwirkungen eines Produkts über seinen gesamten Lebensweg. Methodische Grundlage sind ISO 14040 und ISO 14044.
Die Ökobilanz betrachtet ein Produkt „von der Wiege bis zur Bahre" — Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transport, Nutzung, Entsorgung. Der methodische Rahmen steht in ISO 14040 (Grundsätze und Rahmenbedingungen) und ISO 14044 (Anforderungen und Anleitungen).
Zwei Ökobilanzen desselben Produkts können deutlich abweichen, wenn Systemgrenzen, Datenbanken oder Allokationsregeln unterschiedlich gewählt wurden. Genau deshalb arbeitet das EU-Recht mit vorgegebenen Methoden statt mit freier Methodenwahl.
Die ESPR definiert in Artikel 2 Nr. 24 den Umweltfußabdruck unter Verweis auf die Methode der Empfehlung (EU) 2021/2279. Der CO2-Fußabdruck nach Artikel 2 Nr. 25 beruht ausdrücklich auf einer Lebenszyklusanalyse mit der einzigen Wirkungskategorie Klimawandel. Ökobilanzierung ist damit die Rechenbasis für mehrere ESPR-Kennzahlen — welche konkret zu berichten sind, legt der delegierte Rechtsakt fest.
Welche Umweltangaben ein Produktpass verlangen kann, zeigt der Überblick zum Digitalen Produktpass.
Rechtsquelle: ISO 14040; ISO 14044; VO (EU) 2024/1781 Art. 2 Nr. 24, Nr. 25; Empfehlung (EU) 2021/2279 · Stand: 2026
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