Ersthelfer sind Mitarbeiter die in Erster Hilfe ausgebildet sind — Pflicht nach §10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 (mind. 5% der Belegschaft).
Ersthelfer-Pflichten: Mindestens 5% der Beschäftigten müssen als Ersthelfer ausgebildet sein. Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung alle 2 Jahre 9 UE.
CERTISCAN trackt Ersthelfer-Qualifikationen mit Ablaufdaten und Standort-Zuordnung. Erste-Hilfe-Material (Verbandskästen, AED) wird mit Prüfintervallen verwaltet.
Rechtsquelle: § 10 ArbSchG; DGUV Vorschrift 1 · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen können sich ändern.