Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb ueberwachungsbeduerftiger Anlagen in Deutschland.
Die BetrSichV definiert Pruefpflichten fuer alle Arbeitsmittel und ueberwachungsbeduerftigen Anlagen. Arbeitgeber muessen vor der erstmaligen Verwendung und in regelmaessigen Abstaenden pruefen lassen.
Ueberwachungsbeduerftigen Anlagen (Aufzuege, Druckgeraete, Ex-Anlagen) unterliegen zusaetzlich der Pruefung durch zugelassene Ueberwachungsstellen (ZUeS).
Was ist der Unterschied zwischen BetrSichV und DGUV V3?
Die BetrSichV ist eine staatliche Verordnung fuer ALLE Arbeitsmittel. Die DGUV V3 ist eine berufsgenossenschaftliche Vorschrift speziell fuer ELEKTRISCHE Anlagen und Geraete. Beide ergaenzen sich.
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