Die BetrSichV regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen in Deutschland.
Die BetrSichV definiert Prüfpflichten für alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen. Arbeitgeber müssen vor der erstmaligen Verwendung und in regelmäßigen Abständen prüfen lassen.
Überwachungsbedürftigen Anlagen (Aufzüge, Druckgeräte, Ex-Anlagen) unterliegen zusätzlich der Prüfung durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS).
Rechtsquelle: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen können sich ändern.