ASA-Sitzung
Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss) ist ein Pflichtgremium ab 20 Beschaeftigten das mindestens vierteljaehrlich tagt — geregelt in §11 ASiG.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) besteht aus: Arbeitgeber/Vertreter, 2 Betriebsratsmitglieder, Betriebsaerzte, Fachkraefte fuer Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Themen: Unfall- und Krankheitsstatistik, Gefaehrdungsbeurteilungen, PSA-Bedarf, Schulungsplanung, aktuelle Vorschriften. CERTISCAN dokumentiert ASA-Sitzungen mit Teilnehmerliste und Massnahmenverfolgung.
Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein ASA Pflicht?
Ab 20 Beschaeftigten muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden (§11 ASiG). Er tagt mindestens vierteljaehrlich. Unter 20 Beschaeftigten ist er freiwillig.
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