Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss) ist ein Pflichtgremium ab 20 Beschäftigten das mindestens vierteljährlich tagt — geregelt in §11 ASiG.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) besteht aus: Arbeitgeber/Vertreter, 2 Betriebsratsmitglieder, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Themen: Unfall- und Krankheitsstatistik, Gefährdungsbeurteilungen, PSA-Bedarf, Schulungsplanung, aktuelle Vorschriften. CERTISCAN dokumentiert ASA-Sitzungen mit Teilnehmerliste und Maßnahmenverfolgung.
Rechtsquelle: § 11 ASiG · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen können sich ändern.