Deutsche Unternehmen unterliegen zahlreichen gesetzlichen Pflichten. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – von 10.
Deutsche Unternehmen unterliegen zahlreichen gesetzlichen Pflichten. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – von 10.000 EUR bei fehlenden DGUV V3 Prüfungen bis zu 20 Millionen EUR (oder 4% des Jahresumsatzes) bei DSGVO-Verstößen. Dieser Rechner berechnet Ihr maximales Bußgeld-Risiko.
Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Mitarbeitern und 5 Mio EUR Umsatz, das keine Zeiterfassung hat, keinen HinSchG-Meldekanal betreibt und die DGUV V3 Prüfung versäumt hat, riskiert mindestens 90.000 EUR an Bußgeldern – ohne DSGVO-Risiko.
Die gesetzlichen Pflichten und ihre maximalen Bußgelder:
Die Bußgelder können sich kumulieren: Jeder Verstoß wird separat geahndet. Ein Unternehmen mit mehreren Compliance-Lücken riskiert die Summe aller Einzelbußgelder. Dazu kommen indirekte Kosten: Reputationsschaden, Kundenabwanderung, erhöhte Versicherungsprämien und persönliche Haftung der Geschäftsführung.
| Pflicht | Maximales Bußgeld | Häufigkeit der Kontrolle | CERTISCAN-Lösung |
|---|---|---|---|
| Zeiterfassung | 30.000 € | Bei Kontrolle/Klage | Automatisch |
| HinSchG | 50.000 € | Jährlich/Beschwerden | Meldekanal |
| DGUV V3 | 10.000 € + Haftung | BG-Prüfung | Fristenverwaltung |
| E-Rechnung | Vorsteuer-Verlust | Betriebsprüfung | Konformität |
| LkSG | 2% Umsatz | BAFA-Prüfung | Risikoanalyse |
| DSGVO | 20 Mio € / 4% Umsatz | Beschwerde/Kontrolle | Datenschutz-Modul |
PflichtRechtsgrundlageMaximales BußgeldGilt ab ZeiterfassungArbZG, BAG-Urteil 202230.000 EURAlle Unternehmen HinweisgeberschutzHinSchG50.000 EURAb 50 Mitarbeiter E-RechnungE-RechV, UStGVorsteuer-VerlustB2G sofort, B2B ab 2025 ElektroprüfungDGUV V3, BetrSichV10.000 EUR + HaftungAlle Unternehmen ESG-BerichtCSRD, CSR-RUGVariiertGroße Unternehmen LieferkettensorgfaltLkSG2% JahresumsatzAb 1.000 MA DatenschutzDSGVO Art. 8320 Mio EUR / 4% UmsatzAlle Unternehmen
Die DSGVO sieht zwei Bußgeld-Stufen vor:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht Bußgelder bis 2% des weltweiten Jahresumsatzes vor. Ab 8 Mio EUR Bußgeld droht zusätzlich der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu 3 Jahre. Das LkSG gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind alle Arbeitgeber zur systematischen Zeiterfassung verpflichtet. Die Bußgeldhöhe nach ArbZG beträgt bis zu 30.000 EUR. Hinzu kommt: Ohne Zeiterfassung sind ArbZG-Verstöße (Überstunden, fehlende Pausen) schwer nachweisbar – das erhöhte Bußgeld-Risiko multipliziert sich.
Bei vielen Pflichten haftet nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Geschäftsführung persönlich: