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Blog/E-Rechnung kostenlos erstellen & empfangen: Was geht gratis, wo Kosten entstehen (2026/2027)
E-Invoicing

E-Rechnung kostenlos erstellen & empfangen: Was geht gratis, wo Kosten entstehen (2026/2027)

E-Rechnungen empfangen ist heute komplett kostenlos möglich — erstellen in Grenzen auch. Wir zeigen die Gratis-Wege (DATEV-Plattform, Quba-Viewer, Online-Generatoren, Free-Tarife), ihre harten Grenzen und ab wann sich bezahlte Software vor der Pflicht 2027/2028 rechnet.

CSChristoph SchulzJul 17, 20267 min read
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E-Rechnung kostenlos erstellen & empfangen: Was geht gratis, wo Kosten entstehen (2026/2027)
Contents
  1. 01Der rechtliche Rahmen in 60 Sekunden
  2. 02Was komplett kostenlos geht
  3. 03Wo aus „gratis" schleichend Kosten werden
  4. 04Ab wann sich bezahlte Software rechnet
  5. 05Fazit
  6. 06Häufige Fragen (FAQ)

E-Rechnungen empfangen kostet Sie heute keinen Cent: Ein E-Mail-Postfach erfüllt die seit 2025 geltende Empfangspflicht, kostenlose Viewer wie Quba machen das XML lesbar, und der Empfang über die DATEV E-Rechnungsplattform ist laut DATEV derzeit kostenfrei (Stand Juli 2026). Auch einzelne XRechnungen erstellen geht gratis — über Online-Generatoren, PDF24 oder Free-Tarife wie easybill Free. Die Grenzen liegen woanders: GoBD-Archivierung, Automatisierung und Prozessanbindung leisten Gratis-Werkzeuge nicht. Dieser Beitrag zeigt, was wirklich kostenlos geht, wo Kosten entstehen — und ab wann sich Software vor der Ausstellungspflicht 2027/2028 rechnet.

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 17.07.2026

0 EUR
Empfang über die DATEV E-Rechnungsplattform (laut DATEV derzeit kostenfrei, Stand 07/2026)
0,50 EUR
je Rechnung beim Versand aus Fremdsystemen über die DATEV-Plattform (seit 07/2026)
01.01.2028
E-Rechnungs-Ausstellungspflicht für alle B2B-Unternehmen (außer Kleinunternehmer § 19 UStG)

Der rechtliche Rahmen in 60 Sekunden

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen E-Rechnungen (strukturierte Formate nach EN 16931, in der Praxis XRechnung und ZUGFeRD) empfangen können — dafür genügt laut BMF-FAQ bereits ein E-Mail-Postfach. Die Ausstellungspflicht kommt gestaffelt: ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle. Einzige dauerhafte Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen weiter Papier oder PDF versenden — empfangen können müssen aber auch sie. Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie greift, klärt unser Beitrag zur Kleinunternehmerregelung 2026.

<!-- Quellen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html (BMF-FAQ: Empfangspflicht ab 01.01.2025, E-Mail-Postfach ausreichend) · https://de.ecovis.com/unternehmensberatung/elektronische-rechnung-kleinunternehmer/ (Kleinunternehmer: von Ausstellungspflicht befreit, Empfangspflicht bleibt) · Stand: 2026-07-17 -->

Transparenz: CERTISCAN ist Herausgeber dieses Beitrags und selbst Anbieter. Preise und Funktionsangaben zu Drittanbietern stammen von deren öffentlichen Websites (Stand: 17.07.2026) und können sich ändern — bitte vor einer Entscheidung direkt beim Anbieter prüfen.

Was komplett kostenlos geht

Gratis-WegKostenDas leistet erDie Grenze
E-Mail-Postfach als Empfangskanal0 EURerfüllt die Empfangspflicht formalXML ist unlesbar, keine Prüfung, kein Archiv
Quba-Viewer (Open Source)0 EURzeigt XRechnung/ZUGFeRD lesbar annur Anzeige — keine Verbuchung, kein Workflow
DATEV E-Rechnungsplattform (Empfang)0 EURstrukturierter Empfangskanal Richtung KanzleiVersand aus Fremdsystemen kostet 0,50 EUR/Rechnung
Online-Generatoren (z. B. kostenlose-erechnung.de) / PDF240 EUReinzelne XRechnungen/ZUGFeRD manuell erstellenHandarbeit je Rechnung, keine Stammdaten, kein Archiv
easybill Free0 EURXRechnung laut Anbieter auch im Free-Tarifstark limitiert (wenige Kontakte/Dokumente)
ZRE / OZG-RE (Rechnungsportale des Bundes)0 EURB2G: Rechnungen an Bundesbehörden manuell erfassen oder hochladennur für öffentliche Auftraggeber, nicht für B2B

<!-- Quellen: https://www.vgsd.de/linksammlung-kostenlose-e-rechnungs-tools/ (Quba-Viewer, PDF24, ZRE/OZG-RE) · https://www.zugferd-community.net/en/usegroup/produkt/quba-viewer · https://kostenlose-erechnung.de/xrechnung-generator/ · https://www.easybill.de (Preis-Leistungsverzeichnis, XRechnung in allen Tarifen inkl. Free) · https://www.datev.de (News „E-Rechnungsplattform: Empfang dauerhaft kostenfrei", Versand aus Fremdsystemen 0,50 EUR seit 07/2026) · Stand: 2026-07-17 -->

Für gelegentliche Rechnungen ist das ein legitimer Start: Wer als Kleinbetrieb zwei, drei B2B-Rechnungen im Monat schreibt, kann sie mit einem Gratis-Generator erzeugen und eingehende Rechnungen mit dem Quba-Viewer lesen. Ob eine erzeugte oder empfangene Datei wirklich normkonform ist, prüfen Sie vorab kostenlos mit unserem E-Rechnungs-Validator.

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Wo aus „gratis" schleichend Kosten werden

Die Gratis-Wege haben drei strukturelle Lücken — und genau dort entstehen die eigentlichen Kosten:

  1. Archivierung: E-Rechnungen müssen acht Jahre unveränderbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden — das strukturierte XML-Original, nicht nur ein PDF-Abbild. Ein E-Mail-Ordner oder Download-Verzeichnis erfüllt das nicht. Ein revisionssicheres Archiv ist der erste Punkt, an dem Gratis-Lösungen enden.
  2. Handarbeit skaliert nicht: Online-Generatoren kennen keine Kundenstammdaten, keine Artikelpositionen, keine Rechnungsnummernkreise. Jede Rechnung wird neu getippt — ab etwa zehn Rechnungen pro Monat kostet das mehr Arbeitszeit, als eine Einstiegssoftware kostet.
  3. Kein Prozess: Eingehende E-Rechnungen müssen geprüft, freigegeben, bezahlt und verbucht werden. Ohne Workflow bleiben XML-Dateien in Mitarbeiter-Postfächern liegen — wie Sie den Eingangsprozess sauber automatisieren, zeigt unser Beitrag zur automatisierten Verarbeitung von Eingangsrechnungen.
Achtung: „Kostenlos empfangen" heißt nicht „kostenlos compliant". Die GoBD verlangen Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Aufbewahrung. Wer E-Rechnungen nur im Mail-Postfach sammelt, riskiert bei der Betriebsprüfung Beanstandungen — im Ernstfall bis zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

Ab wann sich bezahlte Software rechnet

Als Faustregel aus den Marktpreisen (Stand Juli 2026): Einstiegstarife mit E-Rechnungs-Versand beginnen bei rund 8,90 EUR/Monat (sevdesk „Rechnung", 24-Monats-Abrechnung; E-Rechnungs-Empfang erst im höheren Tarif) bzw. 9 EUR/Monat (easybill Starter, jährlich — inkl. E-Rechnungs-Versand und -Empfang). Das entspricht dem Gegenwert von 10–15 Minuten Arbeitszeit — weniger, als das manuelle Erstellen von zwei Rechnungen im Generator dauert. Konkret lohnt Software, sobald einer dieser Punkte zutrifft:

  • Sie schreiben regelmäßig B2B-Rechnungen (ab ca. 5–10 pro Monat) oder überschreiten 2026 die 800.000-EUR-Schwelle und fallen damit ab 1. Januar 2027 unter die Ausstellungspflicht.
  • Sie brauchen ein GoBD-konformes Archiv statt eines E-Mail-Ordners.
  • Ihre Rechnungen entstehen aus Leistungsdaten (Stunden, Aufträge, Objekte) — dann spart die Verzahnung von Leistungserfassung und Rechnung den größten Posten: die Übertragung von Hand.

<!-- Quellen: https://sevdesk.de/preise/ · https://www.easybill.de (Preis-Leistungsverzeichnis) · Stand: 2026-07-17 -->

Der dritte Punkt ist für Dienstleister der entscheidende: Bei CERTISCAN entsteht die E-Rechnung direkt aus erfassten Zeiten und Leistungsnachweisen, wird gegen die Norm validiert, versendet und revisionssicher archiviert — als Modul einer Plattform, die auch Zeiterfassung und weitere Pflichtthemen abdeckt. Preis: Flatrate-Modell, auf Anfrage.

Tipp: Nutzen Sie die Gratis-Werkzeuge als Brücke, nicht als Ziel: Empfang heute kostenlos absichern (Postfach + Viewer + Validator), parallel die Software-Entscheidung für 2027/2028 treffen — dann migrieren Sie ohne Zeitdruck und mit sauberem Archiv vom ersten Pflichttag an.

Fazit

Kostenlos geht 2026 mehr, als viele denken: Empfangen, Lesen, Validieren und das Erstellen einzelner XRechnungen sind gratis machbar. Nicht kostenlos zu haben sind revisionssichere Archivierung, Automatisierung und die Anbindung an Ihre Leistungsdaten — und genau das wird mit der Ausstellungspflicht 2027/2028 zum Tagesgeschäft. Kleinstbetriebe starten mit Gratis-Tools; wer regelmäßig fakturiert, fährt mit Software ab unter 10 EUR/Monat besser — und wer Leistungen am Objekt erbringt, mit einer Plattform, die Rechnung und Leistungsnachweis verzahnt.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die E-Rechnungs-Empfangspflicht ohne jede Software erfüllen?

Formal ja: Laut BMF-FAQ genügt für den Empfang ein E-Mail-Postfach. Praktisch brauchen Sie mindestens einen kostenlosen Viewer (z. B. Quba), um das XML zu lesen, und eine Lösung für die achtjährige, unveränderbare Aufbewahrung — spätestens hier stößt der reine Postfach-Ansatz an die GoBD-Grenzen.

Mit welchen kostenlosen Programmen lässt sich eine XRechnung erzeugen?

Browserbasierte Generatoren (etwa kostenlose-erechnung.de) und PDF24 erzeugen einzelne XRechnungen bzw. ZUGFeRD-Dateien ohne Kosten; easybill bietet XRechnung laut Anbieter auch im limitierten Free-Tarif. Für Rechnungen an Bundesbehörden können Lieferanten die Portale ZRE und OZG-RE kostenlos nutzen. Alle Wege sind Handarbeit je Rechnung — ohne Stammdaten, Nummernkreise und Archiv.

Bleibt der E-Rechnungs-Empfang über die DATEV-Plattform dauerhaft gratis?

Laut DATEV ist der Empfang über die E-Rechnungsplattform derzeit kostenfrei (Stand Juli 2026) — eine unbegrenzte Garantie ist das nicht, prüfen Sie die Konditionen vor Vertragsschluss. Kostenpflichtig ist seit Juli 2026 der Versand aus DATEV-fremden Systemen über die Plattform mit 0,50 EUR je Ausgangsrechnung — wer viel versendet, kalkuliert das gegen eine Software mit eigenem Versandweg.

Ab wie vielen Rechnungen pro Monat lohnt sich bezahlte E-Rechnung-Software?

Als Faustregel ab etwa 5–10 Ausgangsrechnungen monatlich: Einstiegstarife kosten rund 9 EUR/Monat und sparen pro Rechnung mehrere Minuten Handarbeit gegenüber Gratis-Generatoren — dazu kommen Archiv, Stammdaten und Nummernkreise, die Gratis-Tools nicht bieten. Unterhalb dieser Schwelle reicht die Kombination aus Generator, Viewer und geordneter Ablage übergangsweise aus.

Sind Kleinunternehmer auch 2028 noch von der E-Rechnungs-Pflicht ausgenommen?

Von der Ausstellungspflicht ja — Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen dauerhaft Papier- oder PDF-Rechnungen stellen. Die Empfangspflicht gilt aber uneingeschränkt auch für sie: Wer von B2B-Lieferanten Rechnungen erhält, muss XRechnung und ZUGFeRD annehmen, lesen und GoBD-konform aufbewahren können.

Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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