CERTISCAN
SolutionsModulesToolsKnowledgeBlogPricingAbout
Log inTry free
CERTISCAN
SolutionsModulesToolsKnowledgeBlogPricingAbout
Log inTry free
Knowledge/CSRD & ESG-Berichtspflicht in der Gebäudereinigung: Was nach dem Omnibus-Paket bleibt
Guide

CSRD & ESG-Berichtspflicht in der Gebäudereinigung: Was nach dem Omnibus-Paket bleibt

Lange galt die CSRD als drohende Pflicht für halb Deutschland. Das EU-Omnibus-Paket hat das gedreht: Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS trifft künftig nur noch sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Für einen typischen Gebäudereiniger heißt das im Klartext: keine direkte CSRD-Pflicht. Was bleibt, ist der freiwillige VSME-Standard und der Umstand, dass große Auftraggeber weiterhin ESG-Kennzahlen von ihren Dienstleistern abfragen. Dieser Leitfaden ordnet ein, was heute wirklich gilt – und wann sich ein freiwilliger Nachweis lohnt.

CSChristoph Schulz11 min readUpdated: Jul 12, 2026
Start free
DSGVOAES-256WORM-AUDITXRECHNUNGCSRD
Contents
  1. 01Das Wichtigste in 30 Sekunden
  2. 02Was die CSRD ursprünglich verlangt hat
  3. 03Wer ist betroffen – und wer nicht mehr? (Das Omnibus-Paket)
  4. 04Der VSME-Standard: die schlanke, freiwillige Alternative
  5. 05Die Realität für Reinigungs-KMU: der „Trickle-down"-Effekt
  6. 06ESG als freiwilliger Differenzierer – wann es sich lohnt
  7. 07Wie CERTISCAN bei freiwilligen ESG-Nachweisen unterstützt

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Für die allermeisten Gebäudereinigungs-Betriebe besteht keine direkte CSRD-Pflicht. Seit dem EU-Omnibus-Paket ist der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen drastisch geschrumpft.

  • Was die CSRD verlangt: Große Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht nach den ESRS-Standards im Lagebericht veröffentlichen – geprüft von einem Wirtschaftsprüfer.
  • Die Omnibus-Reduktion: Die Richtlinie (EU) 2026/470 ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Seitdem gilt die CSRD nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden UND mehr als 450 Mio. € Umsatz (beide Kriterien zusammen). Rund 90 % der ursprünglich vorgesehenen Firmen fallen damit heraus – börsennotierte KMU vollständig.
  • Realität für Reinigungs-KMU: Ein Betrieb mit 20–150 Beschäftigten ist nicht direkt CSRD-pflichtig. Punkt.
  • Was bleibt: der freiwillige VSME-Standard (eine schlanke Alternative für KMU) und der „Trickle-down": große Auftraggeber fragen ESG-Kennzahlen entlang ihrer Wertschöpfungskette ab – als Anforderung im Vertrag, nicht als Gesetz.

Kurz: ESG ist für Reinigungs-KMU heute kein Pflicht-Thema mehr, sondern ein freiwilliger Differenzierer – relevant, wenn ein großer Kunde danach fragt. Dieser Leitfaden erklärt, was genau gilt und wo Sie sich wirklich vorbereiten sollten.

Was die CSRD ursprünglich verlangt hat

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) ist die europäische Vorgabe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie regelt, dass große Unternehmen einen strukturierten Nachhaltigkeitsbericht abgeben müssen – vergleichbar und prüfbar wie eine Finanzbilanz. Wichtig zur Einordnung: Die CSRD ist eine Berichtspflicht. Sie ist etwas anderes als das Lieferkettengesetz, das Sorgfaltspflichten in der Lieferkette regelt (dazu unser eigener Leitfaden weiter unten).

Kern der ursprünglichen CSRD-Pflicht:

  • Bericht nach den ESRS: Der Nachhaltigkeitsbericht folgt den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – ein umfangreiches Regelwerk zu Umwelt (E), Sozialem (S) und Unternehmensführung (G).
  • Im Lagebericht, digital: Der Bericht ist Teil des Lageberichts und wird in einem maschinenlesbaren Format (digitales Tagging) veröffentlicht.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Berichtet wird sowohl, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen betreffen, als auch, wie das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft wirkt.
  • Prüfpflicht: Der Bericht wird durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft (zunächst mit begrenzter Prüfsicherheit / „limited assurance").

Das war – nach der ursprünglichen Fassung – ein erheblicher Aufwand. Und genau deshalb hat die EU 2026 nachgesteuert.

Wer ist betroffen – und wer nicht mehr? (Das Omnibus-Paket)

Mit dem ersten Omnibus-Paket hat die EU die CSRD deutlich entschärft. Die entscheidende Änderungsrichtlinie – Richtlinie (EU) 2026/470 – wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Ihr Herzstück ist eine massiv angehobene Schwelle.

CSRD vor OmnibusCSRD nach Omnibus (ab 18.03.2026)
Schwelle2 von 3 Kriterien: >250 MA, >50 Mio. € Umsatz, >25 Mio. € Bilanzsumme>1.000 MA UND >450 Mio. € Umsatz (kumulativ)
Börsennotierte KMUerfasstfallen ganz aus dem Anwendungsbereich
Wirkungsehr breiter Anwendungsbereichrund 90 % der Firmen entfallen

Weitere Punkte des Omnibus-Pakets:

  • Die ESRS werden verschlankt: weniger und weniger relevante Datenpunkte, Vorrang für quantitative Angaben, klarere Trennung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Angaben.
  • Berichtspflichten für die „zweite Welle" wurden zeitlich verschoben.
  • Nationale Umsetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Omnibus-Änderungen bis 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hatte die ursprüngliche CSRD bis dahin ohnehin noch nicht vollständig umgesetzt – die Reduktion kommt für viele Betriebe also, bevor die alte Pflicht praktisch je gegriffen hätte.

Für einen Gebäudereinigungs-Betrieb mit 20–150 Mitarbeitenden bedeutet das eindeutig: keine direkte CSRD-Pflicht. Die 1.000-Mitarbeitenden-Schwelle liegt um ein Vielfaches über der Größe eines typischen mittelständischen Reinigungsunternehmens.

Der VSME-Standard: die schlanke, freiwillige Alternative

Damit KMU trotzdem eine einheitliche, handhabbare Sprache für Nachhaltigkeitsangaben haben, gibt es den VSME – den „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs". Er wurde von der EFRAG (dem Standardsetzer hinter den ESRS) entwickelt, und die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 offiziell empfohlen, ihn anzuwenden.

Der VSME ist bewusst schlank und richtet sich an nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen:

  • Freiwillig: Der VSME ist ein Angebot, keine Pflicht. Niemand muss ihn anwenden.
  • Modularer Aufbau: ein Basismodul (B1–B11) als Einstieg mit Mindestangaben und ein umfassendes Modul (C1–C9) für Betriebe, die tiefer gehen wollen.
  • Digital gedacht: Die EFRAG arbeitet an Vorlagen und einer XBRL-Taxonomie, damit VSME-Berichte europaweit vergleichbar und maschinenlesbar werden.

Der eigentliche Clou für kleine Zulieferer ist der „Value Chain Cap": Berichtspflichtige Großunternehmen sollen von ihren KMU-Zulieferern nicht mehr Kennzahlen verlangen dürfen, als der VSME umfasst. Damit setzt die EU eine Obergrenze gegen ausufernde ESG-Fragebögen. Für einen Reinigungsbetrieb heißt das: Wenn überhaupt ein großer Kunde nachfragt, ist der VSME der Maßstab dessen, was er verlangen darf – kein 100-seitiger Konzern-Fragebogen.

Die Realität für Reinigungs-KMU: der „Trickle-down"-Effekt

Wenn Sie also nicht direkt CSRD-pflichtig sind – warum begegnet Ihnen das Thema ESG trotzdem? Wegen des Trickle-down-Effekts entlang der Wertschöpfungskette.

Ein großer Auftraggeber – etwa ein Industriekonzern, ein Klinikbetreiber oder eine Immobilien-Gesellschaft – kann sehr wohl selbst berichtspflichtig sein oder sich freiwillig ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele gesetzt haben. Um seine eigenen Zahlen zu belegen, fragt er bei seinen Dienstleistern nach: Reinigung, Sicherheit, Catering. So landet die ESG-Frage bei Ihnen – nicht als Gesetz, sondern als Einkaufs- oder Vertragsanforderung.

Typische Situationen, in denen ein Reinigungsbetrieb mit ESG in Berührung kommt:

  • Ausschreibungen: Ein Nachhaltigkeits-Fragebogen oder ein Punktekriterium „Nachhaltigkeit" ist Teil der Vergabe.
  • Rahmenverträge großer Konzerne: Der Einkauf verlangt periodische ESG-/Sozial-Kennzahlen als Anlage zum Vertrag.
  • Lieferanten-Selbstauskünfte: Ein Code of Conduct oder ein Nachhaltigkeits-Rating (z. B. über eine Plattform) soll ausgefüllt werden.

Zwei wichtige Einordnungen dazu, ehrlich:

  • Das ist keine gesetzliche Pflicht für Sie, sondern eine Anforderung Ihres Kunden. Ob Sie sie erfüllen, ist eine geschäftliche Entscheidung – aber sie kann über einen Auftrag entscheiden.
  • Der Value Chain Cap begrenzt die Fragerei. Nach dem Omnibus-Paket darf ein berichtspflichtiger Kunde grundsätzlich nicht mehr von Ihnen verlangen, als der VSME abdeckt. Überzogene Fragebögen können Sie also mit guten Argumenten auf ein vernünftiges Maß zurückführen.

Und noch eine Abgrenzung: Diese ESG-Anfragen entstehen aus der Berichterstattung (CSRD/VSME). Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Lieferkettengesetz/CSDDD) sind ein eigenes Thema, das ebenfalls durch das Omnibus-Paket entschärft wurde – das behandeln wir im Leitfaden Lieferkettengesetz (LkSG) in der Gebäudereinigung.

ESG als freiwilliger Differenzierer – wann es sich lohnt

Weil keine Pflicht besteht, sollten Sie ESG nüchtern betrachten: nicht aus Angst, sondern als möglichen Wettbewerbsvorteil. Ein belastbarer Nachhaltigkeits-Nachweis kann bei bestimmten Kunden den Unterschied machen – bei den meisten anderen ist er schlicht kein Thema.

Es lohnt sich, wenn Sie …

  • … Zulieferer großer, berichtspflichtiger Konzerne sind (oder werden wollen) und dort mit Nachhaltigkeits-Fragebögen rechnen müssen;
  • … an öffentlichen oder konzerninternen Ausschreibungen teilnehmen, in denen Nachhaltigkeit ein Zuschlagskriterium ist;
  • … sich in einem umkämpften Markt positiv abheben wollen und ein glaubwürdiger Nachweis Ihre Seriosität unterstreicht.

Es lohnt sich (noch) nicht, wenn Sie …

  • … überwiegend für kleinere, private Auftraggeber arbeiten, die nie danach fragen;
  • … gerade knappe Ressourcen lieber in echte Pflichten stecken sollten – Zeiterfassung (ArbZG/Zoll), E-Rechnung (ab 2027/28) oder den Hinweisgeberschutz sind harte gesetzliche Themen mit Bußgeldrisiko, ESG dagegen nicht.

Eine deutliche Warnung zum Schluss dieses Abschnitts: Wer mit runden, unbelegten Nachhaltigkeits-Aussagen wirbt („klimaneutral", „100 % nachhaltig"), riskiert eine Abmahnung wegen Greenwashing nach § 5 UWG. Ein ehrlicher Nachweis nennt nur, was tatsächlich belegbar ist – lieber „nicht verfügbar" als eine erfundene Zahl.

Wie CERTISCAN bei freiwilligen ESG-Nachweisen unterstützt

Vorab, ehrlich und klar: CERTISCAN erstellt keinen CSRD- oder ESRS-Bericht und macht Ihren Betrieb nicht „CSRD-konform". Das brauchen Sie als Reinigungs-KMU nach heutiger Rechtslage auch gar nicht. Was CERTISCAN kann, ist etwas anderes und viel Praktischeres: einen freiwilligen, belegbaren Nachweis bereitstellen, wenn ein Auftraggeber danach fragt.

Dafür gibt es das buchbare Portal-Add-on Nachhaltigkeits-Nachweis. Es lebt am Kundenportal (kein eigener App-Bereich) und funktioniert bewusst schlicht:

  • Nur echte Betriebszahlen: Der Nachweis zieht seine Kennzahlen aus dem, was Sie ohnehin im System erfassen – jeweils mit Quelle und Zeitraum. Ist eine Quelle nicht gebucht, steht ehrlich „nicht verfügbar" statt einer erfundenen Zahl.
  • Greenwashing-Schutz eingebaut: Ein Wortfilter blockiert überzogene Nachhaltigkeits-Claims vor der Ausgabe, ein Disclaimer ordnet den Nachweis auf jeder Seite korrekt ein – damit Sie nicht in die § 5 UWG-Falle laufen.
  • Kein CO₂-, kein CSRD-, kein ESRS-Bericht: Das Add-on liefert einen ehrlichen Betriebskennzahlen-Nachweis als PDF – als Differenzierer für den Fall, dass ein großer Kunde ihn verlangt, nicht als Pflicht-Dokument.

Ehrlich eingeordnet: Für die meisten Reinigungs-KMU ist ESG heute kein Pflicht-Kaufgrund. Der Nachhaltigkeits-Nachweis ist genau dann sinnvoll, wenn ein konkreter Auftraggeber ihn fordert. Ihre knappen Ressourcen sind sonst besser in den echten gesetzlichen Pflichten aufgehoben – einen Überblick gibt der Leitfaden Compliance-Pflichten in der Gebäudereinigung 2026.

Not legal advice – provided without warranty. Amounts, deadlines and thresholds may change; consult a professional if in doubt.

Contents
  1. 01Das Wichtigste in 30 Sekunden
  2. 02Was die CSRD ursprünglich verlangt hat
  3. 03Wer ist betroffen – und wer nicht mehr? (Das Omnibus-Paket)
  4. 04Der VSME-Standard: die schlanke, freiwillige Alternative
  5. 05Die Realität für Reinigungs-KMU: der „Trickle-down"-Effekt
  6. 06ESG als freiwilliger Differenzierer – wann es sich lohnt
  7. 07Wie CERTISCAN bei freiwilligen ESG-Nachweisen unterstützt

Frequently asked questions

Ist die CSRD für meinen Reinigungsbetrieb Pflicht?
Für einen typischen Gebäudereinigungs-Betrieb: nein. Seit dem EU-Omnibus-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft ab 18. März 2026) gilt die CSRD-Berichtspflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden UND mehr als 450 Mio. € Umsatz – beide Kriterien zusammen. Ein Betrieb mit 20–150 Beschäftigten liegt weit darunter und ist nicht direkt CSRD-pflichtig.
Was hat sich durch das Omnibus-Paket geändert?
Das erste Omnibus-Paket hat die CSRD stark entschärft. Statt der alten Schwelle (2 von 3 Kriterien: >250 MA, >50 Mio. € Umsatz, >25 Mio. € Bilanzsumme) gilt jetzt eine viel höhere Grenze: >1.000 Mitarbeitende und >450 Mio. € Umsatz. Dadurch fallen rund 90 % der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich, börsennotierte KMU sogar vollständig. Zusätzlich werden die ESRS-Standards verschlankt.
Was ist der VSME-Standard und muss ich ihn anwenden?
Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist ein von der EFRAG entwickelter, bewusst schlanker Standard für nicht börsennotierte KMU. Die EU-Kommission hat ihn am 30. Juli 2025 empfohlen. Er ist rein freiwillig – Sie müssen ihn nicht anwenden. Sein Nutzen: Er gibt eine einheitliche Sprache für Nachhaltigkeitsangaben und dient als Obergrenze („Value Chain Cap") dafür, was große Kunden von KMU-Zulieferern überhaupt verlangen dürfen.
Mein großer Auftraggeber verlangt einen ESG-Nachweis – bin ich jetzt doch verpflichtet?
Nicht gesetzlich. Wenn ein großer Auftraggeber ESG-Kennzahlen von Ihnen abfragt, ist das eine Einkaufs- oder Vertragsanforderung Ihres Kunden, keine staatliche Pflicht. Ob Sie sie erfüllen, ist eine geschäftliche Entscheidung – sie kann aber über einen Auftrag entscheiden. Gut zu wissen: Der Value Chain Cap begrenzt seit dem Omnibus-Paket, wie viel ein berichtspflichtiger Kunde von Ihnen verlangen darf (Maßstab ist der VSME).
Was ist der Unterschied zwischen der CSRD und dem Lieferkettengesetz?
Die CSRD ist eine Berichtspflicht: Große Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht nach den ESRS veröffentlichen. Das Lieferkettengesetz (LkSG) bzw. die EU-Richtlinie CSDDD regelt dagegen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Menschenrechte, Umwelt). Beide wurden durch das Omnibus-Paket entschärft, sind aber unterschiedliche Regelwerke. Details zur Lieferkette behandeln wir in einem eigenen Leitfaden.
Ab wann gelten die neuen Regeln – und muss Deutschland das noch umsetzen?
Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hatte die ursprüngliche CSRD bis dahin ohnehin noch nicht vollständig umgesetzt – die Entlastung kommt für viele Betriebe also, bevor die alte, strengere Pflicht praktisch je gegriffen hätte.
Kann CERTISCAN einen CSRD-Bericht für mich erstellen?
Nein, und das ist bewusst so. CERTISCAN erstellt keinen CSRD- oder ESRS-Bericht und behauptet keine „CSRD-Konformität" – das brauchen Reinigungs-KMU nach heutiger Rechtslage auch nicht. Das buchbare Portal-Add-on „Nachhaltigkeits-Nachweis" unterstützt stattdessen einen freiwilligen, belegbaren Betriebskennzahlen-Nachweis aus echten Systemdaten, falls ein Auftraggeber danach fragt – mit eingebautem Greenwashing-Schutz.

More guides

Lieferkettengesetz (LkSG) und die Gebäudereinigung: Was heute noch gilt – und was nicht mehrCompliance-Pflichten Gebäudereinigung 2026: Die komplette ChecklisteISO 14001 Umweltmanagement-Leitfaden 2026Compliance Software Vergleich 2026: Die besten Lösungen für den DACH-Markt
Compliance without the paperwork
Certiscan maps ISO standards, DGUV V3 and audits digitally – in one app.
Start free
CERTISCAN

Compliance & operations in one app. Made & hosted in Germany.

Product
SolutionsModulesToolsKnowledgeGlossaryTrust CenterPricingBlog
Company
AboutContact
Legal
PrivacyImprintTermsDPAAccessibility
© 2026 CERTISCAN · Christoph Schulz · Siegen
AES-256 · DSGVO · WORM-Audit