Was kann ich als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen? Der Überblick für 2026
Als Arbeitnehmer setzt du Werbungskosten ab: den Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale), Homeoffice-Tage (6 € pro Tag), Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit sowie Arbeitsmittel und Fortbildung. Automatisch berücksichtigt das Finanzamt 1.230 € Pauschbetrag — wer mehr hat, muss es nachweisen. Genau dabei helfen saubere Tageszählungen aus der Zeiterfassung.
CSChristoph Schulz4 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Juli 2026
Als Arbeitnehmer kannst du deine beruflich veranlassten Ausgaben — die Werbungskosten — von der Steuer absetzen: den Arbeitsweg über die Entfernungspauschale, Homeoffice-Tage mit 6 € pro Tag, Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit sowie Arbeitsmittel, Berufskleidung und Fortbildung. Das Finanzamt zieht ohnehin 1.230 € Pauschbetrag ab; erst wer darüber kommt, spart durch den Einzelnachweis zusätzlich. Der Schlüssel dazu sind belastbare Tageszählungen.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 18.07.2026
1.230 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den das Finanzamt ohne Nachweis automatisch abzieht (§9a EStG)
0,30 / 0,38 €
Entfernungspauschale je Kilometer (bis 20 km / ab dem 21. km, §9 EStG)
6 €
Homeoffice-Tagespauschale je Arbeitstag, höchstens 1.260 € im Jahr (§4 Abs. 5 EStG)
01Das Problem
"Was kann ich eigentlich absetzen?" — diese Frage stellen sich viele Beschäftigte einmal im Jahr, kurz vor der Steuererklärung, und beantworten sie dann mit einem Schulterzucken. Das Ergebnis: Sie tragen nichts ein, verlassen sich auf den automatischen Pauschbetrag und verschenken damit womöglich eine spürbare Rückerstattung.
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Was kann ich als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen?
Vor allem beruflich veranlasste Ausgaben (Werbungskosten): den Arbeitsweg über die Entfernungspauschale, Homeoffice-Tage, Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit sowie Arbeitsmittel, typische Berufskleidung, Fortbildungen und beruflich bedingte Fahrten. Diese Posten mindern dein zu versteuerndes Einkommen, soweit sie den Pauschbetrag übersteigen.
Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €?
Das ist ein fester Betrag, den das Finanzamt jedem Arbeitnehmer ohne jeden Nachweis als Werbungskosten anerkennt. Du musst also erst dann Belege sammeln und einzeln angeben, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind als diese 1.230 € — darunter bringt der Einzelnachweis keinen zusätzlichen Vorteil.
Ab wann lohnt es sich, Werbungskosten einzeln nachzuweisen?
Sobald die Summe deiner tatsächlichen Kosten über 1.230 € liegt. Bei einem Arbeitsweg von etwa 19–20 km an regelmäßigen Arbeitstagen ist diese Grenze allein über die Entfernungspauschale oft schon überschritten — dann lohnt sich das Sammeln und Eintragen spürbar.
Wie hilft mir meine Zeiterfassung bei der Steuererklärung?
Sie liefert die entscheidenden Tageszählungen automatisch: wie viele Pendel-, Homeoffice- und Reisetage im Jahr angefallen sind. Genau diese Zahlen brauchst du für Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale und Verpflegungsmehraufwand — statt sie am Jahresende zu schätzen, sind sie bereits erfasst.
Kann ich Arbeitskleidung und Arbeitsmittel absetzen?
Typische Berufs- und Schutzkleidung sowie Arbeitsmittel, die du überwiegend beruflich nutzt, sind grundsätzlich absetzbar. Normale Alltagskleidung dagegen nicht, selbst wenn du sie bei der Arbeit trägst. Für teurere Anschaffungen gelten gegebenenfalls Abschreibungsregeln — im Zweifel hilft der Steuerberater.
Bekommt mein Arbeitgeber mit, was ich absetze?
Nein. Das Steuer-Cockpit ist darauf ausgelegt, nur die für dich relevanten Aggregate zu verarbeiten und keine Einzellöhne offenzulegen. Deine steuerlichen Angaben und dein Report sind deine Sache — der Arbeitgeber sieht sie nicht.
*Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.*
Das Problem ist selten Unwilligkeit, sondern fehlende Grundlage. Die wichtigsten Werbungskosten hängen an Tagen und Wegen: An wie vielen Tagen bist du zur Arbeit gefahren? Wie viele Tage im Homeoffice? An wie vielen Tagen warst du auswärts unterwegs? Wer das am Jahresende aus dem Gedächtnis rekonstruieren muss, schätzt entweder zu niedrig (und verschenkt Geld) oder zu hoch (und riskiert Rückfragen des Finanzamts). Genau diese Zahlen liefert eine saubere Zeiterfassung nebenbei mit.
Achtung: Der Pauschbetrag von 1.230 € wird immer abgezogen — auch ohne einen einzigen Beleg. Sammeln und nachweisen lohnt sich also erst, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über dieser Grenze liegen. Bei einem längeren Arbeitsweg ist das schnell der Fall.
02Was es kostet, wenn du nichts tust
Wer seine Werbungskosten nicht kennt, verschenkt bares Geld. Das sind die wichtigsten Posten für Arbeitnehmer:
Posten
Höhe
Grundlage
Entfernungspauschale (Arbeitsweg)
0,30 €/km (1–20 km), 0,38 €/km ab dem 21. km — je Entfernungskilometer und Arbeitstag
§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Homeoffice-Tagespauschale
6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr
§4 Abs. 5 Nr. 6c EStG
Verpflegungsmehraufwand (auswärts)
14 € (> 8 h / An- und Abreisetag), 28 € (ganzer Tag)
§9 Abs. 4a EStG
Arbeitsmittel, Berufskleidung, Fortbildung
in tatsächlicher Höhe
§9 Abs. 1 EStG
Ein Rechenbeispiel: Wer an 220 Tagen 25 km (einfache Entfernung) zur Arbeit fährt, kommt allein über die Entfernungspauschale auf rund 1.740 € (220 × [20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 €]) — deutlich über dem Pauschbetrag. Die Differenz mindert das zu versteuernde Einkommen und schlägt sich, je nach Steuersatz, direkt in der Rückerstattung nieder. Wer diese Tage nicht dokumentiert hat, lässt genau diesen Betrag liegen.
<!-- Quellen: §9 EStG (Werbungskosten allgemein, Arbeitsmittel); §9a Satz 1 Nr. 1a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €); §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale 0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km — erhöhter Satz gesetzlich bis einschließlich 2026); §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice-Tagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr / 210 Tage); §9 Abs. 4a EStG (Verpflegungsmehraufwand 14 €/28 €, Inland). Beträge Stand 2026; individuelle steuerliche Auswirkung abhängig vom persönlichen Steuersatz. · Stand: 2026-07-18 -->
03Die Lösung
Das CERTISCAN-Modul Steuer-Cockpit macht aus deinen Arbeitszeitdaten eine belastbare Grundlage für die Steuererklärung — datengestützt und ohne dass Einzellöhne offengelegt werden. Weil die Zeiterfassung ohnehin festhält, an welchen Tagen du gependelt, im Homeoffice oder auf Geschäftsreise warst, entstehen die entscheidenden Zählungen ganz nebenbei.
Konkret ermittelt das Modul die Pendler-/Entfernungspauschale aus deinen Pendel-Tagen, die Homeoffice-Pauschale aus deinen Homeoffice-Tagen und den Verpflegungsmehraufwand aus Geschäftsreise-Tagen (Inland und Ausland, mit korrekt asymmetrischen An- und Abreisetagen). Weitere berufliche Ausgaben wie Bewirtung, Reise- und Fahrtkosten erfasst du als Ausgabenbeleg. Am Ende steht ein CSV-Report, den du für die Steuererklärung nutzen kannst — statt am Jahresende Tage zu rekonstruieren, die längst sauber gezählt sind.
Tipp: Trage Arbeitsweg und Arbeitsort einmal sauber ein — dann zählt das System die relevanten Tage über das ganze Jahr automatisch mit. Ein guter Zeitpunkt dafür ist der Jahresbeginn, damit kein Monat fehlt.
04So gehst du vor
Arbeitsweg festhalten: einfache Entfernung zur Arbeit und die üblichen Pendel-Tage hinterlegen.
Homeoffice-Tage markieren: damit die 6-€-Tagespauschale nicht untergeht.
Auswärtstätigkeiten erfassen: Geschäftsreisen für den Verpflegungsmehraufwand dokumentieren.
Belege sammeln: Arbeitsmittel, Berufskleidung und Fortbildungen als Ausgaben festhalten.
Report ziehen und vergleichen: die Summe im Werbungskosten-Rechner gegen den Pauschbetrag von 1.230 € halten.