Kunde zahlt die Rechnung nicht — so kommst du an dein Geld
Zahlt ein Geschäftskunde nicht, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug — auch ohne Mahnung. Ab dann darfst du Verzugszinsen (im B2B 9 Prozentpunkte über dem Basiszins) und eine 40-€-Pauschale verlangen. Ein strukturiertes, dreistufiges Mahnwesen holt dieses Geld herein, statt es zu verschenken.
CSChristoph Schulz4 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Juli 2026
Wenn ein Geschäftskunde nicht zahlt, bist du ihm nicht ausgeliefert: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein — im B2B automatisch, ganz ohne Mahnung. Ab diesem Zeitpunkt stehen dir Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) und eine Pauschale von 40 € zu. Ein strukturiertes, dreistufiges Mahnwesen macht diese Ansprüche geltend, statt sie liegen zu lassen.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 18.07.2026
+9 Prozentpunkte
Verzugszins über dem Basiszinssatz bei B2B-Geschäften (§288 Abs. 2 BGB)
40 €
pauschaler Verzugsschaden bei Zahlungsverzug eines Geschäftskunden (§288 Abs. 5 BGB)
Die Leistung ist erbracht, die Rechnung ist raus — und dann bleibt der Zahlungseingang aus. In der Gebäudereinigung mit ihren schmalen Margen und laufenden Lohnkosten ist das keine Lappalie: Deine Kräfte werden pünktlich bezahlt, deine Auftraggeber lassen sich Zeit. Jeder überfällige Betrag reißt ein Loch in den Cashflow, das du vorfinanzieren musst.
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Ab wann ist ein Kunde offiziell im Zahlungsverzug?
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung — im Geschäftsverkehr automatisch. Früher gerät der Kunde in Verzug, wenn du nach Fälligkeit mahnst oder ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart war. Bei Privatkunden tritt der automatische 30-Tage-Verzug nur ein, wenn du in der Rechnung darauf hingewiesen hast.
Brauche ich überhaupt eine Mahnung, damit ich Zinsen verlangen darf?
Nicht zwingend. Tritt Verzug automatisch nach 30 Tagen ein, kannst du Verzugszinsen auch ohne vorherige Mahnung fordern. Eine Zahlungserinnerung ist trotzdem sinnvoll — sie ist der ruhige, kundenfreundliche Weg, bevor du die schärferen Mittel einsetzt.
Welche Verzugszinsen darf ich verlangen?
Im reinen Geschäftsverkehr sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Beteiligung eines Verbrauchers 5 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wird halbjährlich festgelegt; auf ihn wird der jeweilige Aufschlag addiert und tagegenau auf den offenen Betrag gerechnet.
Was ist die 40-Euro-Pauschale und wann darf ich sie berechnen?
Bei Verzug eines Schuldners, der kein Verbraucher ist, steht dir zusätzlich zu den Zinsen eine Pauschale von 40 € zu (§288 Abs. 5 BGB) — als Ausgleich für den Beitreibungsaufwand. Sie fällt also nur im B2B an und wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
Wie viele Mahnungen muss ich schicken, bevor ich weitere Schritte einleite?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Mahnungen. Rechtlich würde sogar eine genügen, teils gar keine. Die drei Stufen sind eine bewährte Praxis, um Kunden fair zu eskalieren — für die Durchsetzung (etwa ein gerichtliches Mahnverfahren) sind sie keine Voraussetzung.
Darf ich für eine Mahnung selbst eine Gebühr verlangen?
Für den tatsächlichen Verzugsschaden ja — dazu zählen etwa Porto- und Bearbeitungskosten in angemessener Höhe. Deshalb lässt sich je Mahnstufe eine Gebühr hinterlegen. Überzogene "Mahnpauschalen" solltest du vermeiden; im B2B deckt ohnehin die 40-€-Pauschale den typischen Aufwand ab.
*Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.*
Viele Betriebe verschenken dabei doppelt. Erstens trauen sie sich nicht, konsequent nachzuhaken — aus Sorge, den Kunden zu verärgern. Zweitens wissen sie oft nicht, dass ihnen bei Verzug bares Geld zusteht: Verzugszinsen und, im Geschäftsverkehr, eine Pauschale von 40 €. Beides wird schlicht nicht geltend gemacht. Das eigentliche Problem ist also selten der zahlungsunwillige Kunde allein — es ist das Fehlen eines klaren, ruhigen Prozesses, der die Forderung Stufe für Stufe eintreibt.
Achtung: Für den Verzug im B2B brauchst du nicht zwingend eine Mahnung. Nach §286 Abs. 3 BGB tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein — bei Verbrauchern allerdings nur, wenn du in der Rechnung darauf hingewiesen hast.
02Was es kostet, wenn du nichts tust
Ohne strukturiertes Mahnwesen verlierst du nicht nur Zeit, sondern konkrete Ansprüche:
Position
Ohne Mahnwesen
Mit strukturiertem Prozess
Verzugszinsen (§288 BGB)
nicht berechnet, verschenkt
automatisch je Tag ermittelt
40-€-Pauschale (B2B, §288 Abs. 5)
bleibt liegen
angesetzt
Teilzahlungen / offener Rest
unübersichtlich
live als Status (offen/teilweise/bezahlt)
Cashflow
Löcher, spätes Nachhaken
planbare, sequenzielle Eskalation
Rechne es einmal durch: Bei einer offenen Forderung von 5.000 € über 60 Tage summieren sich Verzugszinsen und Pauschale auf einen spürbaren Betrag — Geld, das dir gesetzlich zusteht und das du ohne Prozess einfach abschreibst. Noch teurer ist der stille Gewöhnungseffekt: Ein Kunde, der merkt, dass späte Zahlung folgenlos bleibt, zahlt beim nächsten Mal noch später.
<!-- Quellen: §286 BGB (Verzug; Abs. 3: automatischer Verzug 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung); §288 BGB (Verzugszinsen: Abs. 1 = 5 Prozentpunkte über Basiszins bei Verbraucherbeteiligung, Abs. 2 = 9 Prozentpunkte im reinen B2B; Abs. 5 = 40-€-Pauschale, nur wenn Schuldner kein Verbraucher ist, anrechenbar auf Rechtsverfolgungskosten); §247 BGB (Basiszinssatz) · Stand: 2026-07-18 -->
03Die Lösung
Das CERTISCAN-Modul E-Rechnung verfolgt jede offene Forderung und treibt sie geordnet ein. Teilzahlungen werden erfasst, daraus abgeleitet der Zahlungsstatus (offen / teilweise / bezahlt) und der noch offene Betrag. Überfälligkeit ergibt sich automatisch aus Fälligkeitsdatum und Zahlungseingang — du musst nichts von Hand markieren.
Das dreistufige Mahnwesen eskaliert streng sequenziell mit kumulativer Karenz (7 / 14 / 14 Tage, also Schwellen bei 7, 21 und 35 Tagen). Je Stufe lässt sich eine Mahngebühr hinterlegen (Standard 0 / 5 / 10 €, frei anpassbar). Auf Wunsch berechnet das Modul die Verzugskosten nach §288 BGB korrekt mit — Zins über dem Basiszinssatz (9 Prozentpunkte im B2B, 5 im Verbrauchergeschäft) und die 40-€-Pauschale, die nur im B2B anfällt; für Verbraucher wird die 30-Tage-Karenz beachtet. Wichtig: Der Versand bleibt ein bewusster Klick von dir — kein automatischer Massenversand, der die Kundenbeziehung beschädigt. Ein täglicher Mahnlauf schlägt dir nur vor, was fällig ist.
Tipp: Formuliere Stufe 1 bewusst freundlich ("Zahlungserinnerung") — die meisten Zahlungen kommen schon hier. Die scharfen Instrumente (Zinsen, Pauschale) hältst du für die Kunden bereit, die wirklich säumig bleiben.
04So gehst du vor
Zahlungsziel klar setzen: ein realistisches Fälligkeitsdatum je Rechnung, im Zahlungsziel-Rechner durchgerechnet.
Verzug automatisch erkennen: offene Beträge und Überfälligkeit aus dem Zahlungseingang ableiten lassen.
Stufe 1 als Erinnerung: freundlich anstoßen, sobald die erste Schwelle erreicht ist.
Ansprüche ansetzen: ab Verzug Zinsen und — im B2B — die 40-€-Pauschale mitberechnen.
Konsequent eskalieren: die zweite und dritte Stufe termingerecht versenden, statt Forderungen abzuschreiben.