Gefährdungsbeurteilung: Ab wie vielen Mitarbeitern bin ich verpflichtet?
Die häufigste Fehlannahme: Eine Gefährdungsbeurteilung brauche ich erst ab 10 oder 20 Mitarbeitern. Falsch — die Pflicht nach §5 ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten, ganz ohne Schwelle. Auch die Dokumentation ist seit 2013 für jede Betriebsgröße vorgeschrieben. Mit einem geführten Prozess und einer Reinigungs-Vorlage erstellst du sie strukturiert statt improvisiert.
CSChristoph Schulz4 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Juli 2026
Es gibt keine Mitarbeiter-Schwelle. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz gilt für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten — egal ob Minijobber, Teilzeit- oder Vollzeitkraft. Wer wartet, „bis der Betrieb groß genug ist", wartet auf eine Grenze, die es nicht gibt. Und die schriftliche Dokumentation ist seit 2013 unabhängig von der Betriebsgröße vorgeschrieben.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 18.07.2026
ab 1
Beschäftigten besteht die GBU-Pflicht (§5 ArbSchG) — keine Mindestgröße
bis 25.000 €
Bußgeldrahmen bei fehlender/mangelhafter GBU (§25 ArbSchG)
„Wir sind doch nur eine kleine Reinigungsfirma" ist der Satz, mit dem die Gefährdungsbeurteilung am häufigsten unter den Tisch fällt. Dahinter steckt die verbreitete Annahme, es gäbe eine Schwelle — 10 Mitarbeiter, 20, oder ab dem ersten festangestellten. Diese Schwelle existiert nicht. §5 ArbSchG verpflichtet
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Gilt die GBU-Pflicht wirklich schon ab einem einzigen Mitarbeiter?
Ja. §5 ArbSchG kennt keine Untergrenze — sobald du eine Person beschäftigst, musst du die Gefährdungen ihres Arbeitsplatzes beurteilen. Die oft vermutete „Ab-10-Mitarbeiter-Regel" bezog sich nur auf die frühere Dokumentationsausnahme und ist seit 2013 gestrichen.
Ich habe nur Minijobber — brauche ich trotzdem eine Gefährdungsbeurteilung?
Ja, denn das Gesetz stellt auf die Beschäftigung ab, nicht auf den Umfang oder die Vertragsart. Minijobber, Teilzeit- und Aushilfskräfte sind Beschäftigte im Sinne des ArbSchG und müssen genauso geschützt werden wie Vollzeitkräfte.
Muss ich die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren?
Ja, unabhängig von der Betriebsgröße. Die frühere Erleichterung für Kleinbetriebe bis zehn Beschäftigte ist entfallen; heute verlangt §6 ArbSchG die Dokumentation von jedem Arbeitgeber. Ein revisionssicheres, freigegebenes Dokument ist zugleich dein bester Nachweis im Prüf- oder Schadensfall.
Wie oft muss ich die GBU aktualisieren?
Immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert — neue Tätigkeiten, neue Geräte, neue Objekte — und nach Arbeitsunfällen. Zusätzlich empfiehlt sich ein fester Wiedervorlage-Rhythmus; das System erinnert automatisch, damit die Beurteilung nicht stillschweigend veraltet.
Deckt die Reinigungs-Vorlage meinen Betrieb vollständig ab?
Sie deckt die typischen Gefährdungen der Gebäudereinigung ab und nimmt dir den Kaltstart. Betriebsspezifische Besonderheiten musst du ergänzen, und die psychische Belastung ist im aktuellen Stand nur über ein Ehrlichkeits-Feld plus Vorbehalt im PDF abgebildet — eine vollständige GBU verlangt hier gegebenenfalls eine gesonderte Betrachtung.
Was hat die Gefährdungsbeurteilung mit der Unterweisung zu tun?
Die GBU liefert die Inhalte, die du deinen Beschäftigten in der Unterweisung nach §12 ArbSchG vermitteln musst. Ohne aktuelle Beurteilung weißt du gar nicht, worüber zu unterweisen ist — beide Pflichten hängen direkt zusammen und werden im selben Modul geführt.
*Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.*
, die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und zu bewerten, sobald er auch nur eine Person beschäftigt.
Verwechselt wird das oft mit einer alten Regel: Bis 2013 mussten Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten die Beurteilung nicht schriftlich dokumentieren. Diese Ausnahme ist ersatzlos gestrichen. Heute gilt: beurteilen und dokumentieren — für alle. Gerade in der Gebäudereinigung, wo mit Chemikalien, Maschinen, Nässe, Höhen und Alleinarbeit reale Gefährdungen bestehen, ist die GBU kein Formalismus, sondern die Grundlage für Unterweisung, Schutzmaßnahmen und Haftungssicherheit.
Achtung: Die GBU ist kein Einmal-Dokument. Sie muss bei neuen Tätigkeiten, nach Unfällen und in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden. Eine drei Jahre alte, nie aktualisierte Beurteilung ist im Ernstfall so gut wie keine.
02Was es kostet, wenn du nichts tust
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, drohen gestaffelte Konsequenzen — von der Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat:
Versäumnis
Rechtsgrundlage
Rahmen
Keine/mangelhafte Gefährdungsbeurteilung
§5 i. V. m. §25 ArbSchG
Bußgeld bis 25.000 €
Fehlende Dokumentation der GBU
§6 i. V. m. §25 ArbSchG
Bußgeld bis 25.000 €
Beharrlicher Verstoß mit Gefahr für Leben/Gesundheit
§26 ArbSchG
Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe)
Das teuerste Szenario ist nicht das Bußgeld, sondern der Arbeitsunfall ohne GBU. Passiert etwas und du kannst keine Beurteilung und keine daraus abgeleitete Unterweisung vorlegen, kann die Berufsgenossenschaft Regress nehmen und der Vorwurf der Organisationsverschulden im Raum stehen. Aus einem vermeidbaren Papierthema wird dann eine persönliche Haftungsfrage.
<!-- Quellen: §5 ArbSchG (Beurteilungspflicht für jeden Arbeitgeber, keine Beschäftigten-Schwelle); §6 ArbSchG (Dokumentationspflicht, Ausnahme für ≤10 Beschäftigte 2013 entfallen); §25 ArbSchG (Ordnungswidrigkeit bis 25.000 €); §26 ArbSchG (Straftat bei beharrlichem, gefährdendem Verstoß); §110 SGB VII (Regress der Unfallversicherung); DGUV Vorschrift 1 · Stand: 2026-07-18 -->
03Die Lösung
Das CERTISCAN-Modul Gefährdungsbeurteilung führt dich Schritt für Schritt durch den §5-Prozess — mit einer fertigen Reinigungs-Vorlage, damit du nicht vor einem leeren Blatt sitzt.
Katalogbasiert für die Reinigung. Ein kuratierter Referenzkatalog typischer Reinigungs-Gefährdungen wird beim Anlegen in deine eigene, betriebseigene Beurteilung kopiert — nichts wird mit fremden Betrieben geteilt.
5×5-Nohl-Risikomatrix. Jede Gefährdung wird über Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere bewertet (Ampel Grün/Gelb/Rot) — inklusive Restrisiko nach den Maßnahmen. Matrixgröße und Schwellen sind pro Betrieb einstellbar, nicht fest verdrahtet.
STOP-Maßnahmen nach §4. Substitution → Technisch → Organisatorisch → Persönlich, jeweils mit Verantwortlichem, Frist und Status.
4-Augen-Wirksamkeitskontrolle. Ob eine Maßnahme wirkt, prüft eine andere Person als die, die sie umgesetzt hat. Bei Teilwirkung entsteht automatisch eine Folgemaßnahme.
Revisionssicheres §6-Dokument. Freigabe durch Inhaber/Admin, WORM-Versiegelung, Siegel-Hash und Wiedervorlage-Erinnerung per Cron.
Ehrlich zu den Grenzen: Hinterlegt ist die Branchen-Vorlage Reinigung; andere Branchen folgen. Die psychische Belastung (§5 Abs. 3 Nr. 6) ist Pflichtbestandteil, im aktuellen Stand aber noch nicht als eigener Fragebogen abgebildet — das §6-PDF trägt dazu einen deutlichen Vorbehalt, statt Vollständigkeit vorzutäuschen.
Tipp: Starte mit den drei größten Gefährdungen deines Alltags (Chemie, Nässe/Sturz, Alleinarbeit). Eine ehrliche, gepflegte GBU zu drei Themen ist mehr wert als eine perfekte, die nie fertig wird.
04So gehst du vor
Tätigkeiten auflisten: Welche Arbeiten, Objekte und Geräte kommen vor? Das ist die Grundstruktur.
Gefährdungen bewerten: Aus dem Reinigungs-Katalog übernehmen und mit der 5×5-Matrix einstufen.
Maßnahmen festlegen: Nach STOP-Rangfolge, mit Verantwortlichem und Frist.
Freigeben & unterweisen: Dokument versiegeln, dann die Beschäftigten unterweisen (§12).
Wiedervorlage sichern: Prüfintervall setzen — das System erinnert automatisch.