Detergenzien-Verordnung 2029: DPP-Pflicht für Reinigungsmittel-Hersteller
Die Reinigungsbranche bekommt ihren ersten konkreten Digitalen Produktpass: Mit der Neufassung der EU-Detergenzienverordnung – der Verordnung (EU) 2026/405, Nachfolgerin der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 – wird ab dem 23. September 2029 für jedes in der EU in Verkehr gebrachte Reinigungsmittel und Endverbraucher-Tensid ein Digitaler Produktpass (DPP) zur Pflicht. Betroffen sind nicht die Reinigungsdienstleister, die die Mittel nur anwenden, sondern alle, die Reinigungsmittel herstellen, abfüllen, importieren oder unter eigener Handelsmarke vertreiben. Dieser Leitfaden erklärt, was der Pass enthalten muss, wer genau in der Pflicht ist und wie man die Stammdaten rechtzeitig in den Griff bekommt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Die EU hat ihre Regeln für Reinigungsmittel und Tenside neu gefasst – und darin steckt der erste greifbare Digitale Produktpass (DPP) für die Reinigungsbranche:
- Ab wann: Die neue Detergenzien- und Tensidverordnung – die Verordnung (EU) 2026/405 (Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004) – gilt ab dem 23. September 2029. Produkte, die vorher nach altem Recht rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verkauft werden.
- Was: Für jedes Reinigungsmittel und jedes Endverbraucher-Tensid, das ab diesem Datum in der EU in Verkehr gebracht wird, ist ein Digitaler Produktpass verpflichtend – kostenlos zugänglich, ohne Login, über eine dauerhafte eindeutige Produktkennung, und 10 Jahre ab Inverkehrbringen verfügbar.
- Wer: Nicht der Reinigungsdienstleister, der die Mittel nur anwendet, sondern wer sie herstellt, abfüllt, importiert oder unter eigener Marke (Private Label) vertreibt.
Kurz: Wenn Sie Reinigungschemie in Verkehr bringen, brauchen Sie ab 2029 pro Produkt einen strukturierten Datensatz mit Produkt-, Hersteller- und Rückverfolgbarkeitsangaben. Wer die Stammdaten jetzt ordnet, hat 2029 keinen Stress. Dieser Leitfaden zeigt, was drinstehen muss.
Was sich mit der neuen Detergenzienverordnung ändert
Die bisherige Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien wird durch die neue Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside ersetzt (am 2. März 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, in Kraft seit 23. März 2026, anwendbar ab 23.09.2029; der EU-Rat billigte die Neufassung am 8. Dezember 2025). Die Reform bringt mehrere Neuerungen – für dieses Thema zählen vor allem drei:
- Digitaler Produktpass (DPP): Neu und verpflichtend für jedes Reinigungsmittel/Endverbraucher-Tensid ab dem 23.09.2029.
- Digitales Etikett: Bestimmte Pflichtangaben dürfen künftig digital bereitgestellt werden (über Link/Code). Sicherheitsrelevante Angaben müssen aber physisch auf dem Etikett bleiben. Die technischen Details dazu legt die EU-Kommission bis 1. Oktober 2028 fest.
- Entflechtung von CLP: Überschneidungen mit den Kennzeichnungsregeln der CLP-Verordnung werden bereinigt.
Wichtig für die Praxis: Der DPP ersetzt nicht die Sicherheitskennzeichnung (Gefahrenhinweise nach CLP bleiben auf dem physischen Etikett). Er ergänzt sie um einen strukturierten, maschinenlesbaren Produktdatensatz.
→ Was ein Digitaler Produktpass grundsätzlich ist und über welche EU-Regel (ESPR) er sonst noch kommt, erklärt Digitaler Produktpass (ESPR) erklärt.
Wen die Pflicht trifft – und wen nicht
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Der DPP der Detergenzienverordnung richtet sich an die Marktakteure, die das Produkt in Verkehr bringen:
| Rolle | DPP-Pflicht? |
|---|---|
| Hersteller von Reinigungsmitteln/Tensiden | Ja – primär verantwortlich für den Pass |
| Abfüller / Lohnabfüller unter eigener Kennzeichnung | Ja, soweit als Inverkehrbringer auftretend |
| Private-Label- / Handelsmarken-Anbieter (eigenes Etikett) | Ja – wer unter eigenem Namen vertreibt, gilt regelmäßig als Hersteller |
| Importeur aus Drittländern | Ja – bringt das Produkt erstmals in der EU in Verkehr |
| Reinigungsdienstleister, der Mittel nur anwendet | Nein (nicht direkt) – aber betroffen als Abnehmer, dessen Lieferanten liefern müssen |
Für den typischen Gebäudereinigungsbetrieb, der Reinigungschemie einkauft und einsetzt, ist die Verordnung also keine direkte Pflicht. Relevant wird sie in zwei Konstellationen:
- Sie stellen eigene Produkte her, füllen ab oder vertreiben unter eigener Marke (viele größere Reiniger haben Hausmarken/Konzentrate) → dann sind Sie direkt in der Pflicht.
- Sie sind Abnehmer – dann werden Ihre Lieferanten ab 2029 Pässe bereitstellen; für Ihre eigene Dokumentation (Rückverfolgbarkeit, Gefahrstoffkataster) ist das eher eine Erleichterung.
Was im DPP eines Reinigungsmittels stehen muss
Der Produktpass muss über eine dauerhafte, eindeutige Produktkennung erreichbar sein, kostenlos und ohne Login abrufbar und 10 Jahre ab Inverkehrbringen verfügbar bleiben. Inhaltlich verlangt die Verordnung (Anhang VI Teil A) unter anderem:
- Produktidentifikation: Handelsname, eindeutige Produkt-ID und ein klares Farbbild der Verpackung bzw. des Etiketts.
- Unternehmensangaben: Informationen zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur.
- Verweis auf den Pass-Diensteanbieter (wer den Pass technisch bereitstellt).
- Rückverfolgbarkeitsangaben.
- Verantwortlichkeitserklärung: eine Bestätigung, dass der Hersteller allein für den DPP verantwortlich ist.
Zusätzlich soll der DPP an den EU-Außengrenzen verfügbar und mit anderen EU-Produktpass-Systemen interoperabel sein, damit insbesondere der Zoll die Konformität automatisiert prüfen kann.
Der Zeitplan – und warum „2029" nicht „später" heißt
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 8. Dezember 2025 | EU-Rat billigt die Neufassung (Verordnung (EU) 2026/405) |
| 2. März 2026 | Veröffentlichung im EU-Amtsblatt; in Kraft am 23. März 2026 |
| bis 1. Oktober 2028 | EU-Kommission legt technische Anforderungen für das digitale Etikett fest |
| 23. September 2029 | Geltungsbeginn: DPP-Pflicht für jedes ab diesem Datum in Verkehr gebrachte Reinigungsmittel/Endverbraucher-Tensid |
| ab 23.09.2029 fortlaufend | jeder DPP bleibt 10 Jahre ab Inverkehrbringen des jeweiligen Produkts verfügbar |
2029 klingt weit weg, ist es aber nicht: Ein DPP ist nur so gut wie die Stammdaten dahinter. Rezeptur-/Produktdaten, Bilder, Kennungen und Rückverfolgbarkeitsketten sauber, vollständig und pflegbar aufzubauen, ist ein Projekt von Monaten – nicht von Wochen. Wer 2028/2029 anfängt, gerät unter Druck; wer die Datenbasis früh ordnet, produziert die Pässe am Ende auf Knopfdruck.
So bereiten sich Hersteller und Private-Label-Anbieter vor
- Betroffenheit klären. Bringen Sie Reinigungsmittel/Tenside selbst in Verkehr (Herstellung, Abfüllung, eigene Marke, Import)? Dann sind Sie Adressat.
- Produktkatalog inventarisieren. Welche Produkte, welche Varianten, welche Kennungen? Ohne saubere Artikelstammdaten kein Pass.
- Pflichtfelder je Produkt zusammentragen. Handelsname, eindeutige ID, Produktbild, Unternehmens- und Rückverfolgbarkeitsdaten.
- Eindeutige Produktkennung vergeben. Persistente ID pro Produkt/Variante, an die der Pass gekoppelt wird.
- Pflege- und Freigabeprozess aufsetzen. Wer pflegt die Daten, wer gibt frei? Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
- Bereitstellung planen. Wie wird der Pass kostenlos, ohne Login und dauerhaft (10 Jahre) erreichbar gemacht?
Wie CERTISCAN beim Produktpass unterstützt
CERTISCAN ist eine modulare Compliance- und Betriebsplattform; das Modul Digitaler Produktpass ist horizontal für alle DPP-Pflichtadressaten gebaut – die Detergenzienverordnung 2029 ist einer der konkreten Anker dafür. Was heute schon geht, ehrlich eingeordnet:
- Pass-Erstellung (Authoring): Produktpässe werden strukturiert angelegt und gepflegt – mit Vier-Augen-Freigabe, WORM-Audit-Trail (jede Änderung nachvollziehbar) und einem Feldkatalog, über den sich die Pflichtangaben je Produktgruppe abbilden lassen.
- Bilder & Dateien: Produkt-/Etikettenbilder und Begleitdokumente lassen sich hochladen und dem Pass zuordnen.
- Öffentlicher Pass: Der Pass ist öffentlich und abo-entkoppelt abrufbar – er bleibt also auch dann lesbar, wenn kein aktives Nutzer-Abo mehr besteht. Das ist die technische Grundlage für die von der Verordnung geforderte kostenlose, dauerhafte Verfügbarkeit.
- In Arbeit / ehrlich gedeckelt: Die Datenträger-Anbindung (QR/GS1/EPCIS) als eindeutige Produktkennung ist im Aufbau. Ein Submit an eine offizielle EU-Registry ist derzeit als Simulation abgebildet, nicht als produktive Behörden-Übermittlung. Endgültige Feldvorgaben der Verordnung und die technischen Etikett-Details (Kommission bis Oktober 2028) werden eingearbeitet, sobald sie final vorliegen.
So bauen Sie die Stammdaten- und Pass-Struktur schon heute auf, ohne auf die letzte Detailvorgabe zu warten – und ergänzen die regulatorischen Feinheiten, wenn sie feststehen.
→ Rückverfolgbarkeit als Kernbegriff des DPP: Rückverfolgbarkeit (Glossar).
Not legal advice – provided without warranty. Amounts, deadlines and thresholds may change; consult a professional if in doubt.