Digitaler Produktpass (DPP): Der komplette Leitfaden für Hersteller & KMU
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein maschinenlesbarer Datensatz zu einem Produkt, abrufbar über einen QR-Code – eingeführt durch drei EU-Verordnungen (ESPR, Batterie- und Detergenzienverordnung). Dieser Leitfaden erklärt in einer Übersicht, was der DPP ist, wer ab wann betroffen ist, welche Daten hineingehören und wie Sie sich in sechs Schritten vorbereiten.
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz zu einem konkreten Produkt – abrufbar über einen Datenträger am Produkt (meist ein QR-Code) und verknüpft mit einer eindeutigen Produktkennung. Eingeführt wird er nicht durch ein einziges Gesetz, sondern gestaffelt über mehrere EU-Verordnungen. Dieser Leitfaden bündelt das große Bild: was der DPP ist, welche drei Verordnungen ihn scharf schalten, wer ab wann in der Pflicht ist, welche Daten und Dokumente hineingehören – und wie Sie sich als Hersteller oder KMU Schritt für Schritt vorbereiten. Für die Tiefe zu einzelnen Themen verlinken wir jeweils die passenden Detailseiten.
Stand: 18. Juli 2026. Rechtsgrundlagen: ESPR – Verordnung (EU) 2024/1781; Batterieverordnung (EU) 2023/1542; Detergenzien- und Tensidverordnung (EU) 2026/405. Termine je Produktgruppe sind teils Richtwerte, solange delegierte Rechtsakte noch ausstehen.
18.07.2024
ESPR in Kraft (VO 2024/1781)
3
EU-Verordnungen mit DPP-Pflicht
2027 & 2029
erste feste Stichtage
01Was der DPP ist – und was er nicht ist
Häufige Fragen
Betrifft der Digitale Produktpass auch kleine Unternehmen?
Ja, wenn das Unternehmen ein betroffenes Produkt in Verkehr bringt. Die DPP-Pflicht knüpft an die Rolle im Markt (Hersteller, Importeur, Inverkehrbringer einer Eigenmarke) an, nicht an die Unternehmensgröße. Anders als etwa bei CSRD/LkSG gibt es hier keine allgemeine Mitarbeiter- oder Umsatzschwelle, unterhalb derer man pauschal befreit wäre. Kleine Hersteller und Abfüller sollten die für ihre Produktgruppe geltenden Stichtage also genauso im Blick haben wie große.
Reicht ein PDF oder eine normale Webseite als Produktpass?
Nein. Der DPP ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz mit vorgegebenen Feldern, der über eine eindeutige Produktkennung und einen Datenträger (meist QR-Code) erreichbar sein muss und über eine gesetzlich definierte Dauer verfügbar bleibt. Ein statisches PDF oder eine gewöhnliche Produktseite erfüllt weder die Struktur- noch die Verfügbarkeits- und Kennungsanforderungen.
vorstellen. Über einen Datenträger – in aller Regel ein QR-Code auf Produkt oder Verpackung – gelangt man zu einem Datensatz, der drei Eigenschaften hat: Er ist
maschinenlesbar und strukturiert
, er ist mit dem Produkt über den Datenträger
verbunden
, und er ist mit einer
eindeutigen Produktkennung
verknüpft.
Wichtig ist die Abgrenzung: Ein DPP ist kein Marketing-Datenblatt und kein einfaches PDF. Er ist ein normierter Datensatz, der über Jahre – teils über die Lebensdauer des Produkts hinaus – verlässlich abrufbar bleiben muss, und dessen Inhalt gesetzlich vorgegeben ist. Das Ziel dahinter ist der europäische Kreislaufwirtschafts-Gedanke: mehr Transparenz über Herkunft, Material, Reparierbarkeit und Entsorgung, damit Produkte länger genutzt und besser wiederverwertet werden können.
02Drei Verordnungen, ein Prinzip
Der häufigste Denkfehler ist, den DPP für „ein Gesetz" zu halten. Tatsächlich führen ihn mehrere EU-Verordnungen parallel ein – jede für ihren Bereich:
Verordnung
In Kraft
DPP wird Pflicht
Für wen / was
ESPR – Ökodesign-VO (EU) 2024/1781
18.07.2024
gestaffelt je Produktgruppe (Richtwerte ab ~2027/2028)
Rahmen für viele Produktgruppen: u. a. Textilien, Möbel, Reifen, Eisen/Stahl, Aluminium
Batterieverordnung (EU) 2023/1542
2023
18.02.2027
Batteriepass für E-Fahrzeug- und LMT-Batterien (ohne Kapazitätsschwelle) sowie Industriebatterien über 2 kWh
Detergenzien-VO (EU) 2026/405
22.03.2026
23.09.2029
Reinigungsmittel und Endverbraucher-Tenside; löst (EG) Nr. 648/2004 ab
Die ESPR ist dabei der große Baukasten: Sie sagt, dass es einen Produktpass geben wird, aber die konkreten Regeln kommen Produktgruppe für Produktgruppe über eigene delegierte Rechtsakte. Batterie- und Detergenzienverordnung dagegen sind eigenständige Verordnungen mit bereits festen Stichtagen. Wie diese Instrumente rechtlich zusammenspielen, welche Pflichten sie im Detail auslösen und was bei Verstößen droht, vertieft der Beitrag DPP: Rechtsgrundlagen & Pflichten.
03Wer ab wann betroffen ist
Verantwortlich für den DPP ist immer der Wirtschaftsakteur, der das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt – typischerweise der Hersteller, bei Importen der Importeur und bei Eigenmarken der Inverkehrbringer (Private-Label-Anbieter). Wer ein Produkt nur einkauft und nutzt, ist für dieses Produkt nicht selbst DPP-pflichtig.
Ab wann es ernst wird, hängt an der jeweiligen Produktgruppe. Zwei Termine stehen bereits fest: der Batteriepass ab 18. Februar 2027 und der Produktpass für Reinigungsmittel ab 23. September 2029. Für die ESPR-Produktgruppen laufen die delegierten Rechtsakte noch; ihre DPP-Pflichten greifen jeweils rund 18 Monate nach Verabschiedung. Wer genau als Wirtschaftsakteur gilt und welche Produktgruppen in welcher Reihenfolge folgen, ordnet der Leitfaden Digitaler Produktpass (ESPR) erklärt ein.
04Welche Daten und Dokumente hineingehören
Der genaue Feldkatalog steht im jeweiligen produktgruppenspezifischen Rechtsakt. Über alle Gruppen hinweg wiederholen sich aber typische Bausteine:
Identifikatoren – eindeutige Produktkennung, oft über GS1-Standards (GTIN), plus Hersteller- und Marktakteursangaben.
Material- und Stoffinformationen – Zusammensetzung, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe.
Konformität und Dokumente – Konformitätserklärung, ggf. Sicherheitsdatenblatt, Rückverfolgbarkeitsangaben, Produktbild.
Welche Attribute, Datenfelder und Begleitdokumente konkret in einen DPP gehören – und worin sich Verbraucher-, Reparateur- und Behördenzugriff unterscheiden – zeigt die Detailseite Welche Daten & Dokumente in den DPP gehören.
05So funktioniert der Zugriff: Datenträger, QR & EU-Register
Der Pass wird über einen Datenträger erreichbar gemacht – Standard ist ein QR-Code, der einer eindeutigen Kennung folgt (verbreitet über den GS1 Digital Link). Parallel baut die EU-Kommission ein zentrales DPP-Register auf: Nach Artikel 13 der ESPR muss sie es bis 19. Juli 2026 einrichten. Wichtig zur Einordnung: Das ist die Einrichtungsfrist der Kommission, kein öffentlicher Startschuss und keine Frist, bis zu der Unternehmen sich registrieren müssten. Erst wenn die offizielle Schnittstelle steht, sind echte Registrierungen möglich. Seriöse Software bereitet die Daten bis dahin normkonform vor, täuscht aber keinen Registrierungs-Status vor.
06In sechs Schritten vorbereiten
Ein DPP ist immer nur so gut wie die Stammdaten dahinter. Diese sauber aufzubauen, ist ein Projekt von Monaten, nicht Wochen. Wer betroffen ist, sollte früh anfangen:
Betroffenheit klären. Bringen Sie Produkte selbst in Verkehr (Herstellung, Abfüllung, eigene Marke, Import)? Dann sind Sie Adressat.
Produktkatalog inventarisieren. Welche Produkte, Varianten und Kennungen gibt es überhaupt?
Pflichtfelder je Produktgruppe zusammentragen. Orientierung geben die jeweiligen Rechtsakte bzw. Anhänge.
Eindeutige Produktkennungen vergeben. Persistente ID pro Produkt/Variante, an die der Pass gekoppelt wird.
Pflege- und Freigabeprozess aufsetzen. Wer pflegt Daten, wer gibt frei? Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Dauerhafte, kostenlose Bereitstellung planen. Der Pass muss ohne Login und über die vorgeschriebene Dauer abrufbar bleiben – teils über das Firmenleben hinaus.
07Was das für Gebäudereiniger bedeutet
Für einen typischen Gebäudereinigungsbetrieb, der Reinigungschemie nur einkauft und einsetzt, ist der DPP keine direkte Pflicht – die liegt beim Hersteller. Relevant wird er in zwei Fällen: wenn Sie eigene Konzentrate herstellen, abfüllen oder unter eigener Marke vertreiben (dann greift die Detergenzienverordnung 2029), oder wenn Auftraggeber in Ausschreibungen zunehmend Nachhaltigkeits- und Rückverfolgbarkeitsnachweise verlangen. Was genau auf herstellende und abfüllende Betriebe zukommt, führt die Problemseite Produktpass für Reinigungsmittel – Pflicht? praxisnah aus.
08So bildet CERTISCAN den Produktpass ab – ehrlich eingeordnet
CERTISCAN ist eine modulare Compliance- und Betriebsplattform für Gebäudereinigung, Handwerk und KMU. Das Modul Digitaler Produktpass ist ein Zukunftsmodul im Aufbau – ausgerichtet auf ESPR (2024/1781) und die Detergenzienverordnung (2026/405). Was heute bereits steht:
Pass anlegen und pflegen mit echtem Vier-Augen-Prinzip (Freigeber ≠ Einreicher) und unveränderbarer WORM-Versionierung – jede Änderung ist nachvollziehbar.
Kategorie-getriebener Feldkatalog – generisch sowie mit den Detergenzien-Pflichtfeldern (Annex VI).
Öffentliche, login-freie Passport-Seite mit QR-Code und GS1-Digital-Link, die auch nach Abo-Ende lesbar bleibt – die technische Grundlage für die von der EU geforderte langfristige Verfügbarkeit.
Compliance-Gate vor Veröffentlichung, dessen Stichtag (23.09.2029) als jahres-versionierter, admin-pflegbarer Wert hinterlegt ist – davor beratend, danach scharf.
Import in DRAFT mit anschließender Vier-Augen-Freigabe, statt ungeprüfter Direktübernahme.
Und ehrlich gesagt: Die Anbindung an ein offizielles EU-Register ist vorbereitet, aber noch nicht produktiv – ein Simulationslauf ist im System klar als solcher markiert und wird nie als „registriert" ausgegeben. Der Grund ist simpel: Das EU-Register wird gerade erst aufgebaut. Bis es steht, strukturieren Sie Ihre Produktdaten normkonform vor, ohne auf ein leeres Versprechen zu bauen.
Sie bringen Reinigungsmittel oder andere DPP-pflichtige Produkte in Verkehr? Das Modul ist im Aufbau – Sie können es jetzt anfragen und vormerken. Die Ausstattung stimmen wir auf Anfrage passend zu Ihren Standorten und Produkten ab.
<!-- QUELLEN / RECHTSSTAND (Stichtag 2026-07-18):
ESPR: Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign nachhaltige Produkte), in Kraft 18.07.2024; DPP-Register Art. 13, Einrichtungsfrist Kommission 19.07.2026; erster Arbeitsplan/Working Plan angenommen 16.04.2025 (COM(2025) 187 final); delegierte Rechtsakte je Produktgruppe, je >= 18 Monate Übergang.
Batterieverordnung: Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 77(1); Batteriepass ab 18.02.2027 (alle E-Fahrzeug- und LMT-Batterien; Industriebatterien > 2 kWh).
Detergenzien: Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside; veröffentlicht 02.03.2026, in Kraft 22.03.2026, anwendbar ab 23.09.2029; hebt VO (EG) Nr. 648/2004 auf.
Datenträger/GS1 Digital Link: de-facto-Standard, in ESPR nicht namentlich vorgeschrieben (ISO/IEC-Standards).
Produkt-Claims CERTISCAN: nur doku-belegt (Modul [IM AUFBAU]); kein Euro-Preis, kein Register-Meldebetrieb, keine Sprach-Claims.
Alle Produktgruppen-Jahre ausser 18.02.2027 und 23.09.2029 sind Richtwerte (delegierte Rechtsakte teils offen).
-->
Wie unterscheidet sich der DPP vom bisherigen Produktdatenblatt?
Ein klassisches Datenblatt ist frei gestaltet, nicht standardisiert und dient primär der Vermarktung. Der DPP folgt einem gesetzlich definierten Datenmodell, ist maschinenlesbar, über einen Datenträger mit dem physischen Produkt verbunden und richtet sich an verschiedene Zielgruppen – Verbraucher, Reparateure, Recycler und Behörden – teils mit abgestuften Zugriffsrechten.
Wann sollte ich als Hersteller mit der Vorbereitung beginnen?
So früh wie möglich, idealerweise Jahre vor dem für Ihre Produktgruppe geltenden Stichtag. Der Aufwand steckt nicht im QR-Code, sondern im Aufbau sauberer, vollständiger und pflegbarer Stammdaten über den gesamten Produktkatalog. Wer die Datenbasis früh ordnet, erzeugt die Pässe später weitgehend automatisiert, statt kurz vor der Frist unter Druck zu geraten.
Brauche ich eine spezielle Software für den Digitalen Produktpass?
Zwingend vorgeschrieben ist keine bestimmte Software – Pflicht ist das Ergebnis: ein normkonformer, dauerhaft abrufbarer Pass je Produkt. In der Praxis wird das ohne Werkzeug schnell unübersichtlich, sobald es mehrere Produkte, Varianten und Freigabeprozesse gibt. Eine Lösung mit Feldkatalog, Freigabe-Workflow und dauerhaft öffentlicher Pass-Seite nimmt den manuellen Aufwand ab.
Ist der Digitale Produktpass dasselbe wie ein Lieferkettennachweis?
Nein, auch wenn es Überschneidungen gibt. Der DPP beschreibt ein konkretes Produkt (Material, Kreislauf, Konformität) und wird über Ökodesign-, Batterie- und Detergenzienrecht eingeführt. Lieferketten-Sorgfaltspflichten (etwa nach LkSG) betreffen dagegen das Unternehmen und seine Zulieferer. Manche DPP-Datenfelder – etwa zu Herkunft und Rückverfolgbarkeit – können beide Themen speisen, ersetzen einander aber nicht.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information zum Stand 18. Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Termine und Feldkataloge einzelner Produktgruppen ergeben sich teils erst aus noch ausstehenden delegierten Rechtsakten und können sich ändern. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Betroffenheit wenden Sie sich an eine fachkundige Rechtsberatung.
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So funktioniert der Zugriff: Datenträger, QR & EU-Register