Welche Daten, Attribute & Dokumente gehören in den Digitalen Produktpass?
Ein DPP bündelt vier Arten von Angaben: Identifikatoren (eindeutige Kennung, GS1/GTIN), Material- und Stoffinformationen (Zusammensetzung, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe), Kreislauf-Kennzahlen (Reparierbarkeit, Recycling) und Konformitätsdokumente (Konformitätserklärung, ggf. Sicherheitsdatenblatt). Der genaue Feldkatalog steht im jeweiligen produktgruppenspezifischen Rechtsakt – über GS1 Digital Link und QR-Code am Produkt zugänglich.
CSChristoph Schulz5 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Juli 2026
In einen Digitalen Produktpass gehören vier Bausteine: Identifikatoren (eindeutige Produktkennung, meist über GS1/GTIN), Material- und Stoffinformationen (Zusammensetzung, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe), Kreislauf-Kennzahlen (Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Entsorgung) und Konformitätsangaben samt Dokumenten (Konformitätserklärung, ggf. Sicherheitsdatenblatt, Rückverfolgbarkeit). Welche Felder davon konkret Pflicht sind, legt der jeweilige produktgruppenspezifische Rechtsakt fest – nicht die Rahmenverordnung selbst. Dieser Leitfaden zeigt das gemeinsame Datenmodell hinter allen DPP, ordnet die produktgruppen-spezifischen Feldkataloge ein und erklärt, welche Begleitdokumente dazugehören und wer welche Daten sehen darf.
Stand: 18. Juli 2026. Datenkategorien nach ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781, Art. 9 i. V. m. Anhang III); produktgruppen-spezifische Pflichtfelder folgen aus den jeweiligen delegierten Rechtsakten bzw. Fachverordnungen (z. B. Detergenzien-VO (EU) 2026/405, Anhang VI Teil A).
4
Datenbausteine je Pass
mehrere Tausend
besorgniserregende Stoffe (Größenordnung)
3
Zugriffsebenen (Verbraucher · Profis · Behörden)
Warum es keinen einzigen, festen Feldkatalog gibt
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Was zählt im DPP als „besorgniserregender Stoff"?
Die ESPR verwendet einen weit gefassten Begriff. Dazu gehören unter anderem besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) nach der REACH-Verordnung, Stoffe bestimmter Gefahrenklassen nach CLP, persistente organische Schadstoffe sowie Stoffe, die die Wiederverwendung oder das Recycling beeinträchtigen. Für den Pass ist häufig nicht nur die Angabe des Stoffs relevant, sondern auch, an welcher Stelle im Produkt er sich befindet – damit Recycler ihn gezielt behandeln können.
Welche Dokumente gehören zusätzlich zu den Datenfeldern in den DPP?
Neben den strukturierten Feldern verweist ein DPP je nach Produktgruppe auf Begleitdokumente: typischerweise die Konformitätserklärung, bei Chemie- und Reinigungsprodukten das Sicherheitsdatenblatt, Rückverfolgbarkeitsangaben, ein Produktbild und – etwa bei Detergenzien – eine Verantwortlichkeitserklärung. Diese Dokumente belegen, dass die eingetragenen Datenfelder korrekt sind.
Was ist der Unterschied zwischen GTIN und der Produktpass-Kennung?
Die GTIN (Global Trade Item Number) identifiziert das Produktmodell oder die Variante und steckt üblicherweise im Barcode. Die eigentliche Pass-Kennung ist die im Datenträger codierte Adresse (oft ein GS1 Digital Link), die von der GTIN ausgehend zum konkreten Digitalen Produktpass führt. Beide arbeiten zusammen: Die GTIN identifiziert, die codierte URI verweist auf die Passdaten.
Sehen Verbraucher, Reparateure und Behörden dieselben DPP-Daten?
Nein. Der DPP folgt einem abgestuften Zugriffsmodell. Verbraucher sehen allgemeine Nachhaltigkeits-, Material- und Pflegeangaben; Reparaturbetriebe und Recycler erhalten zusätzlich Demontage- und Ersatzteilinformationen sowie die Lage besorgniserregender Stoffe; Marktüberwachungs- und Zollbehörden haben einen weitergehenden Zugriff zur Konformitätsprüfung. Jedes Feld trägt damit faktisch auch eine Sichtbarkeitsebene.
Muss ich für jede Produktvariante eigene DPP-Daten pflegen?
In der Regel ja, sobald sich die passrelevanten Merkmale unterscheiden. Verschiedene Größen, Rezepturen oder Materialzusammensetzungen führen zu unterschiedlichen Datensätzen und benötigen eine eigene eindeutige Kennung. Deshalb ist ein sauber strukturierter Produktkatalog die Voraussetzung – ohne konsistente Artikelstammdaten lässt sich kein belastbarer Pass erzeugen.
Woher bekomme ich Angaben wie Rezyklatanteil oder CO₂-Fußabdruck?
Diese Werte stammen selten aus einem einzigen System. Der Rezyklatanteil muss über eine Chain-of-Custody-Dokumentation Ihrer Lieferanten belegbar sein; Fußabdruck-Werte entstehen aus Berechnungen bzw. Lieferantendaten. Praktisch heißt das: frühzeitig festlegen, welche Kennzahl aus welcher Quelle kommt und wer sie verantwortet – sonst fehlen genau diese Felder kurz vor der Frist.
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*Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt den Datenrahmen des Digitalen Produktpasses zum Stand 18. Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die verbindlichen Pflichtfelder ergeben sich aus dem jeweiligen produktgruppenspezifischen Rechtsakt, der teils noch aussteht. Für Ihre konkrete Produktgruppe prüfen Sie den maßgeblichen Rechtsakt bzw. lassen Sie sich fachkundig beraten.*
Die ESPR gibt kein starres Formular vor, das für jedes Produkt gleich aussieht. Stattdessen definiert sie in
Artikel 9 und Anhang III
die
Kategorien
von Informationen, die ein DPP tragen kann – und überlässt die konkrete Auswahl der Pflichtfelder dem
delegierten Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe
. Ein Textil-Pass fragt also andere Attribute ab als ein Batteriepass, und ein Reinigungsmittel-Pass richtet sich nach der Detergenzienverordnung.
Das gemeinsame Gerüst ist aber immer dasselbe. Wer es einmal verstanden hat, kann jede produktgruppen-spezifische Feldliste einordnen. Was ein DPP grundsätzlich ist und über welche Verordnungen er kommt, erklärt der Leitfaden Digitaler Produktpass (ESPR) erklärt; dieser Beitrag geht eine Ebene tiefer – auf die Daten selbst.
Baustein 1: Identifikatoren
Ohne eindeutige Kennung kein Pass. Dieser Block verbindet den Datensatz mit dem physischen Produkt und mit den verantwortlichen Akteuren:
Eindeutige Produktkennung – eine persistente ID, an die der Pass gekoppelt ist. In der Praxis über GS1-Standards, insbesondere die GTIN (Global Trade Item Number). Für einzelstück- oder chargengenaue Rückverfolgung kommen zusätzliche Kennungen (z. B. Serien- oder Chargennummer) hinzu.
Datenträger-Verweis – die Verknüpfung zwischen QR-Code am Produkt und dem Datensatz, häufig über den GS1 Digital Link (eine standardisierte Web-URL, in der die Kennung steckt).
Marktakteur-Kennungen – Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur; im entstehenden EU-System ist eine Betreiber-Kennung vorgesehen, über die Behörden den Verantwortlichen einem Produkt zuordnen können.
GTIN ≠ Produktpass-Kennung im engeren Sinn: Die GTIN identifiziert das Produktmodell bzw. die Variante; die im Datenträger codierte URI führt dann zum konkreten Pass. Beides greift ineinander, ist aber nicht dasselbe.
Baustein 2: Material- und Stoffinformationen
Hier liegt der inhaltliche Kern, weil er die Kreislaufwirtschaft überhaupt erst ermöglicht:
Materialzusammensetzung und ggf. Rezeptur-/Inhaltsangaben je nach Produktgruppe.
Rezyklatanteil – der Anteil an wiederverwertetem Material, der über eine Chain-of-Custody-Dokumentation belegbar sein muss.
Besorgniserregende Stoffe (substances of concern) – regulierte oder beschränkte Stoffe im Produkt. Die ESPR-Definition ist weit gefasst und umfasst u. a. besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) nach REACH, Stoffe bestimmter CLP-Gefahrenklassen und persistente organische Schadstoffe – insgesamt ein Katalog von mehreren Tausend Stoffen. Für Recycler ist entscheidend, wo im Produkt ein solcher Stoff sitzt.
Baustein 3: Kreislauf-Kennzahlen
Diese Angaben richten sich vor allem an Nutzer, Reparaturbetriebe und Recycler:
Reparierbarkeit – Reparierbarkeitsindex bzw. -bewertung, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Wartungs- und Serviceanleitungen.
Haltbarkeit und Zuverlässigkeit – erwartete Lebensdauer, Garantieinformationen.
Recyclingfähigkeit und Entsorgung – Demontageanleitungen, Trennhinweise, End-of-Life-Instruktionen.
Umwelt- und CO₂-Fußabdruck sowie – wo relevant – Angaben zu Mikroplastik-Freisetzung.
Baustein 4: Konformität und Dokumente
Neben strukturierten Datenfeldern verweist ein DPP je nach Produktgruppe auf Begleitdokumente. Sie sind der Nachweis, dass die Datenfelder stimmen:
Dokument / Angabe
Wozu
Typisch relevant für
Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
belegt Erfüllung der Produktanforderungen
die meisten ESPR-Produktgruppen
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Gefahrstoff-/Sicherheitsinformationen
Chemie, Reinigungsmittel, Detergenzien
Rückverfolgbarkeitsangaben
Herkunft, Chargen-/Lieferkette
alle Gruppen
Produktbild
eindeutige Zuordnung Pass ↔ Produkt
u. a. Detergenzien (Anhang VI)
Verantwortlichkeitserklärung
Bestätigung, wer für den Pass haftet
z. B. Detergenzien-VO
Für Reinigungsmittel konkretisiert die Detergenzienverordnung (EU) 2026/405 in Anhang VI Teil A diese Bausteine (Produktidentifikation inkl. Farbbild, Unternehmens- und Rückverfolgbarkeitsangaben, Verweis auf den Pass-Diensteanbieter, Verantwortlichkeitserklärung). Details dazu im Beitrag Detergenzien-Verordnung 2029: DPP-Pflicht für Reinigungsmittel.
Nicht alle sehen alles: gestaffelter Zugriff
Ein oft übersehener Punkt: Der DPP arbeitet mit einem Zugriffsmodell nach dem Need-to-know-Prinzip. Nicht jede Zielgruppe bekommt jedes Feld zu sehen:
Verbraucher – allgemeine Nachhaltigkeits- und Materialangaben, Pflege- und Entsorgungshinweise.
Reparateure und Recycler – zusätzlich Demontageanleitungen, Ersatzteillisten, Diagnoseinformationen und die genaue Lage besorgniserregender Stoffe.
Behörden / Marktüberwachung – umfassender Zugriff zur Konformitätsprüfung, teils an den EU-Außengrenzen für den Zoll.
Für die Datenmodellierung heißt das: Ein Feld hat nicht nur einen Wert, sondern auch eine Sichtbarkeitsebene. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einem simplen öffentlichen Datenblatt.
Wie CERTISCAN das Datenmodell abbildet – ehrlich
Das Modul Digitaler Produktpass von CERTISCAN ist ein Zukunftsmodul im Aufbau. Für die Datenpflege steht bereits ein kategorie-getriebener Feldkatalog bereit – generisch sowie mit den Detergenzien-Pflichtfeldern (Annex VI) –, dazu Upload von Produktbildern und Begleitdokumenten (Standortdaten aus Bildern werden entfernt) und ein Vier-Augen-Freigabeprozess mit WORM-Versionierung, damit jede Feldänderung nachvollziehbar bleibt. Die öffentliche Pass-Seite zeigt datensparsam nur die freigegebenen Inhalte. Ehrlich gesagt noch nicht produktiv ist der Absprung in ein offizielles EU-Register (Simulationslauf, klar als solcher markiert), und endgültige produktgruppen-spezifische Feldvorgaben werden eingearbeitet, sobald die jeweiligen Rechtsakte final vorliegen.
<!-- QUELLEN / RECHTSSTAND (Stichtag 2026-07-18):
ESPR: Verordnung (EU) 2024/1781, Datenkategorien Art. 9 i. V. m. Anhang III (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe, CO2-/Umweltfussabdruck, Mikroplastik); gestaffelter Zugriff nach Need-to-know.
Besorgniserregende Stoffe: weite ESPR-Definition (REACH-SVHC, bestimmte CLP-Gefahrenklassen, POP u. a.); Grössenordnung mehrere Tausend Stoffe.
Datenträger: GS1 Digital Link / GTIN als de-facto-Standard (ESPR schreibt ISO/IEC-Standards, keinen Anbieter namentlich vor).
Detergenzien-Pflichtfelder: Verordnung (EU) 2026/405, Anhang VI Teil A (Produktidentifikation inkl. Farbbild, Unternehmensangaben, Verweis Pass-Diensteanbieter, Rückverfolgbarkeit, Verantwortlichkeitserklärung).