Angst vor der Zoll-Prüfung? So bist du auf die FKS vorbereitet
Wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) klingelt, zählt nur eines: Kannst du Beginn, Ende und Dauer jeder Arbeitszeit lückenlos nach §17 MiLoG vorlegen? Die Gebäudereinigung muss sofort aufzeichnen, die Unterlagen zwei Jahre aufbewahren. Mit einem Prüf-Dossier auf Knopfdruck erzeugst du den Nachweis für einen ganzen Monat in einem Klick — statt in Aktenordnern zu suchen.
CSChristoph Schulz4 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Juli 2026
Eine Zoll-Prüfung ist kein Grund zur Panik — wenn du vorbereitet bist. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) will bei einer Kontrolle in der Gebäudereinigung sehen, dass du Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit jedes Beschäftigten nach §17 MiLoG aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt hast. Wer das jederzeit auf Knopfdruck vorlegen kann, ist auf der sicheren Seite. Wer erst suchen muss, gerät in Erklärungsnot — und da beginnt das eigentliche Risiko.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 18.07.2026
2 Jahre
Aufbewahrungsfrist der §17-MiLoG-Zeitaufzeichnungen (als Legal-Value im System hinterlegt)
bis 500.000 €
Bußgeldrahmen bei Unterschreitung des Mindestlohns (§21 MiLoG)
1 Klick
Zoll-/FKS-Dossier für einen Monat als versiegeltes §17-PDF
01Das Problem
Die Gebäudereinigung steht bei der FKS ganz oben auf der Liste. Sie gehört zu den Branchen, in denen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sofort aufgezeichnet
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, die Arbeitszeit nach §17 MiLoG aufzuzeichnen?
Bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Tag der Arbeitsleistung. In der Gebäudereinigung greift diese sofortige Aufzeichnungspflicht besonders streng, weil die Branche im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ausdrücklich genannt ist. Aufbewahren musst du die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre.
Was steckt konkret in einem Zoll-Dossier auf Knopfdruck?
Für einen Monat: die §17-Zeitaufzeichnungen je Mitarbeiter und Tag (Beginn, Ende, Dauer), eine Selbsttest-Ampel zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Belegschaft sowie der Aufbewahrungshinweis. Das PDF wird versiegelt (SHA-256), verschlüsselt abgelegt und ist über einen signierten Link abrufbar — jede Erzeugung landet zusätzlich im manipulationssicheren Audit.
Kann ich mich mit dem Dossier „gerichtsfest" absichern?
Nein, und das sagt das Dokument auch offen. Es ist eine prüfungsbereite Selbsteinschätzung, die deine vorhandenen Zeitdaten sauber aufbereitet — kein Gütesiegel und keine Garantie, dass ein Prüfer nichts beanstandet. Die inhaltliche Richtigkeit deiner Zeiten musst du weiterhin selbst sicherstellen.
Muss ich Lohn- und Sozialversicherungsbelege auch im Dossier haben?
Diese Belege sind bewusst nicht Teil des Dossiers, weil sie dem Lohngeheimnis unterliegen und über einen getrennten Weg zusammengestellt werden. Das PDF weist sie als „gesondert beizubringen" aus, damit du in der Prüfung weißt, was du zusätzlich bereithalten musst.
Wie sehe ich schon vor einer Prüfung, wo ich stehe?
Über den Health-Score und den Zoll-Readiness-Selbsttest. Beide zeigen dir tagesaktuell, ob Zeit, Mindestlohn und Belegschaft grün sind — und wenn nicht, wo genau der Punktverlust herkommt. So arbeitest du die Schwachstellen ab, bevor sie jemand von außen findet.
Zählt ein Modul, das ich nicht gebucht habe, im Score als „durchgefallen"?
Nein. Ein nicht gebuchtes oder inaktives Modul erscheint als „keine Daten" und wird aus der Bewertung ausgeklammert — es gibt keinen Minuspunkt fürs Nicht-Buchen. So bleibt dein Score ehrlich und nur die tatsächlich relevanten Domänen ziehen ihn nach unten.
*Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.*
werden muss — spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeitsleistung. Kommt der Zoll unangekündigt vorbei, musst du für jeden Beschäftigten und jeden Tag Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit belegen können, dazu Mindestlohn, Meldungen und Personaldaten.
Das eigentliche Problem ist selten die böse Absicht — es ist die Zerstreutheit der Nachweise. Die Zeiten liegen in einer Excel, die Objektzuordnung im Kopf des Objektleiters, die Löhne beim Steuerberater, die Verträge im Ordner. Kommt die Prüfung, muss alles kurzfristig zusammengetragen werden. Genau in dieser Hektik entstehen Lücken, Widersprüche und der Eindruck, dass hier nicht sauber dokumentiert wird. Ein Prüfer, der das spürt, schaut genauer hin.
Achtung: Der Zoll darf schätzen. Kannst du eine Arbeitszeit nicht sauber belegen, wird sie im Zweifel zu deinen Lasten geschätzt — mit Nachforderung von Lohn, Sozialabgaben und im schlimmsten Fall dem Verdacht der Schwarzarbeit. Die Beweislast, dass korrekt gezahlt wurde, liegt praktisch bei dir.
02Was es kostet, wenn du nichts tust
Die Sanktionen der FKS treffen mehrere Ebenen gleichzeitig:
Versäumnis
Rechtsgrundlage
Rahmen
Fehlende/lückenhafte Arbeitszeit-Aufzeichnung
§17 i. V. m. §21 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 MiLoG
Bußgeld bis 50.000 €
Unterschreitung des Mindestlohns
§20 i. V. m. §21 MiLoG
Bußgeld bis 500.000 €
Verstoß gegen die Sofort-Aufzeichnungspflicht (Reinigung)
§17 MiLoG i. V. m. §2a SchwarzArbG (betroffene Branchen)
Prüfung/Schätzung durch die FKS
Zum Bußgeld kommt bei gravierenden Verstößen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und der Eintrag ins Wettbewerbsregister — für einen Betrieb, der von öffentlichen Objekten lebt, existenzieller als jede Geldbuße. Und selbst wenn am Ende alles korrekt war: Eine Prüfung, bei der du wochenlang Belege nachreichst, bindet Zeit, Nerven und das Vertrauen deiner Auftraggeber.
<!-- Quellen: §17 Abs. 1 MiLoG (Aufzeichnung Beginn/Ende/Dauer, spätestens 7 Tage nach Arbeitsleistung; Aufbewahrung 2 Jahre); §20 MiLoG (Mindestlohnpflicht); §21 Abs. 1 MiLoG (Bußgeld bis 500.000 € bei Mindestlohn-Unterschreitung), §21 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. Abs. 3 MiLoG (Bußgeld bis 50.000 € bei Aufzeichnungsverstößen), §21 Abs. 3 MiLoG (bis 30.000 € in den übrigen Fällen); §2a SchwarzArbG (Gebäudereinigung als Sofort-Aufzeichnungs-Branche, Prüfung durch Zoll/FKS); §19 MiLoG (Ausschluss von öffentlichen Aufträgen) i. V. m. Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) · Stand: 2026-07-18 -->
03Die Lösung
Das CERTISCAN-Compliance-Cockpit beantwortet die Inhaber-Frage „Bin ich prüfungssicher?" in einem Blick — und liefert den Nachweis auf Knopfdruck, statt ihn in der Prüfung zusammensuchen zu müssen.
Zoll-/FKS-Dossier in einem Klick. Für einen gewählten Monat erzeugt das Cockpit ein versiegeltes §17-MiLoG-PDF mit den Zeitaufzeichnungen (Beginn/Ende/Dauer je Mitarbeiter und Tag), einer Mindestlohn-/Zeit-/Belegschafts-Selbsttest-Ampel und dem Aufbewahrungshinweis. Ablage AES-256-verschlüsselt mit SHA-256-Siegel, signiertem Download-Link und WORM-Audit.
Health-Score aus 10 Domänen. Ein org-weiter Compliance-Score (0–100 + Ampel) fasst ArbZG, Mindestlohn, Gefährdungsbeurteilung, Prüfmittel, HinSchG, Belegschaft, E-Rechnung, Subunternehmer und mehr zusammen — mit „Top-3-Baustellen" und Deep-Link ins jeweilige Modul.
Selbsttest vor der Prüfung. Der Endpoint „Zoll-Readiness" zeigt gezielt die Fokus-Domänen Mindestlohn, Zeit und Belegschaft — deine Ampel für „Bin ich bereit?".
Ehrlich statt vollmundig. Das Dossier weist sich selbst als prüfungsbereite Selbsteinschätzung aus — kein „gerichtsfest"-Versprechen. Lohn-, Sozialversicherungs- und DEÜV-Nachweise sind ausdrücklich als gesondert beizubringen gekennzeichnet.